Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Gotha: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Zeit vor 1918/1920 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf das [[Herzogtum Sachsen-Gotha|Herzogtum Gotha]] und dessen Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land [[Thüringen]] war das Staatsarchiv Gotha für staatliche Mittel- und Unterbehörden, einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden, in den Landkreisen [[Landkreis Gotha|Landkreis Gotha]]Gotha und [[Landkreis Eisenach|Eisenach]] zuständig. Mit Auflösung des Preußischen [[Regierungsbezirk Erfurt|Regierungsbezirkes Erfurt]] wurden dessen Akten ebenfalls nach [[Gotha]] überführt. Nach 1952 war es im Rahmen der Archivorganisation der [[DDR]] nur noch historisches Archiv und hatte keinen Sprengel mehr. Erst im neuen Freistaat [[Thüringen]] (ab 1990) besitzt das Staatsarchiv Gotha wieder die Zuständigkeit für rund 60 mittlere und untere Landesbehörden und für regional wirkende nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in den Landkreisen [[Landkreis Gotha|Gotha]], [[Landkreis Eichsfeld|Eichsfeldkreis]] (Verwaltungssitz [[Heilbad Heiligenstadt|Heiligenstadt]]) und [[Unstrut-Hainich-Kreis]] (Verwaltungssitz [[Mühlhausen]]). <ref>[http://www.archive-in-thueringen.de/archiv/view/id/212]>/ref>
Für die Zeit vor 1918/1920 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf das [[Herzogtum Sachsen-Gotha|Herzogtum Gotha]] und dessen Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land [[Thüringen]] war das Staatsarchiv Gotha für staatliche Mittel- und Unterbehörden, einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden, in den Landkreisen [[Landkreis Gotha|Landkreis Gotha]]Gotha und [[Landkreis Eisenach|Eisenach]] zuständig. Mit Auflösung des Preußischen [[Regierungsbezirk Erfurt|Regierungsbezirkes Erfurt]] wurden dessen Akten ebenfalls nach [[Gotha]] überführt. Nach 1952 war es im Rahmen der Archivorganisation der [[DDR]] nur noch historisches Archiv und hatte keinen Sprengel mehr. Erst im neuen Freistaat [[Thüringen]] (ab 1990) besitzt das Staatsarchiv Gotha wieder die Zuständigkeit für rund 60 mittlere und untere Landesbehörden und für regional wirkende nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in den Landkreisen [[Landkreis Gotha|Gotha]], [[Landkreis Eichsfeld|Eichsfeldkreis]] (Verwaltungssitz [[Heilbad Heiligenstadt|Heiligenstadt]]) und [[Unstrut-Hainich-Kreis]] (Verwaltungssitz [[Mühlhausen]]). <ref>[http://www.archive-in-thueringen.de/archiv/view/id/212]</ref>


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[[Kategorie:Staatsarchiv in Deutschland|Gotha]]
[[Kategorie:Archiv in Thüringen]]
[[Kategorie:Archiv in Thüringen]]
[[Kategorie:Staatsarchiv in Deutschland|Gotha]]

Version vom 14. Mai 2019, 20:43 Uhr

Adresse

Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Gotha
Justus-Perthes-Straße 5
99867 Gotha
Deutschland
Telefon: +49 (0) 36 21 / 30 27 90
Telefax: +49 (0) 36 21 / 30 27 947
Webseite: Staatsarchiv Gotha

Archivsprengel

Für die Zeit vor 1918/1920 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf das Herzogtum Gotha und dessen Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land Thüringen war das Staatsarchiv Gotha für staatliche Mittel- und Unterbehörden, einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden, in den Landkreisen Landkreis GothaGotha und Eisenach zuständig. Mit Auflösung des Preußischen Regierungsbezirkes Erfurt wurden dessen Akten ebenfalls nach Gotha überführt. Nach 1952 war es im Rahmen der Archivorganisation der DDR nur noch historisches Archiv und hatte keinen Sprengel mehr. Erst im neuen Freistaat Thüringen (ab 1990) besitzt das Staatsarchiv Gotha wieder die Zuständigkeit für rund 60 mittlere und untere Landesbehörden und für regional wirkende nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in den Landkreisen Gotha, Eichsfeldkreis (Verwaltungssitz Heiligenstadt) und Unstrut-Hainich-Kreis (Verwaltungssitz Mühlhausen). [1]

Besucherregelungen

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Literatur

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Einen Überblick über Suchhilfe in Archiven, sowohl Angebote als auch Gesuche, finden Sie im Artikel Archiv/Suchhilfe.

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