Kammer zu Kalisch: Unterschied zwischen den Versionen

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# [[Kreis Adelnau]], damals [[Der Adelnauer Kreis]] genannt;
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# [[Kreis Konin]], damals [[Der Koninische Kreis]] genannt;
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# [[Kreis Ostrsewschow]], damals [[Der Ostrsewschowische Kreis]] genannt
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# [[Kreis Wielun]], damals [[Der Wieluner Kreis]] genannt;
# [[Kreis Wielun]], damals [[Der Wieluner Kreis]] genannt;
# [[Kreis Lutomiersk]], damals [[Der Lutomiersker Kreis]] genannt;
# [[Kreis Lutomiersk]], damals [[Der Lutomiersker Kreis]] genannt;

Version vom 6. Dezember 2006, 22:06 Uhr

Kammer zu Kalisch, Provinz Südpreußen, 1793 - 1807

Das Departement der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Kalisch war ein Teil der Provinz Südpreußen und bestand 1806 aus den (adlichen) 12 Landratskreisen (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):

  1. Kreis Kalisch, damals Der Kalischer Kreis, genannt;
  2. Kreis Adelnau, damals Der Adelnauer Kreis genannt;
  3. Kreis Konin, damals Der Koninische Kreis genannt;
  4. Kreis Ostrzeszów, damals Der Ostrsewschowische Kreis genannt
  5. Kreis Wielun, damals Der Wieluner Kreis genannt;
  6. Kreis Lutomiersk, damals Der Lutomiersker Kreis genannt;
  7. Kreis Warta, damals Der Wartaische Kreis genannt;
  8. Kreis Schadek, damals Der Schadeker Kreis genannt;
  9. Kreis Sieradz, damals Der Sieradzer Kreis genannt;
  10. Kreis Petrikau, damals Der Petrikauer Kreis genannt;
  11. Kreis Radomsk, damals Der Radomische Kreis genannt;
  12. Kreis Czenstochau , damals Der Czenstochauer Kreis genannt.

Das Herzogthum Sewerien oder Siewierz, mit der Hauptstadt gleichen Namens, und den Städten Kozieglowki, Sonzaw, Czewladz, war vormals ein Theil von Schlesien gewesen. 1359 kaufte Herzog Primislaw von Teschen die Stadt Sewer vom Herzoge Bolko von Schweidnitz und Herrn zu Fürstenberg für 2500 Mark, welchen Kauf auch Kaiser Karl IV. noch in demselben Jahre bestätigte. 1443 hingegen verkaufte Herzog Wenzel zu Teschen diesen Landstrich für 6000 Mark Prager Groschen an das Bisthum Krakau, welches aber erst drei Jahre hernach zum wirklichen Besitz von Sewerien gelangte. Bis zur letzten Theilung Polens war der Bischof von Krakau, der sich von demselben Herzog von Serien nannte, vollkommener und unbeschränkter Oberlandesherr dieses Herzogthums, und selbst die darin wohnenden Edelleute waren seine Unterthanen, ja er konnte auch die adlige Würde ertheilen, welche aber nur innerhalb der Gränzen seines Herzogthums galt. Die ehemalige Republik Polen selbst sah dieses Herzogthum nicht als ein ihr gehöriges Stück an, und kein polnischer Edelmann nannte einen sewerischen Edelmann seinen - Herrn Bruder. Weil Sewerien einst ein Bestandtheil Schlesiens gewesen war, so wurde es, in Verbindung mit einigen anderen Bestandtheilen des Czenstochauer und des Lutomiersker Kreises, bereits 1795 vom damaligen Petrikauer, dem nachmaligen kalischer Kammer-Departement abgetrennt, und unter dem Namen Neu-Schlesien mit dem schlesischen Departement der Kriegs- und Domainenkammer zu Breslau vereinigt; in den vorliegenden Nachrichten ist es aber zu Südpreußen gerechnet.