Kammer zu Bialystok: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Goertz (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Goertz (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
<!-- 1795 - 1807 --> | <!-- 1795 - 1807 --> | ||
Das Departement der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Bialystok bestand 1806 aus 10 Landratskreisen: | Das Departement der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Bialystok bestand 1806 aus 10 Landratskreisen: | ||
In dieser Provinz bestanden Kriegsämter, welche mit einem Landrathe, einem Kreisdeputirten und einem Kreisrathe besetzt, die Polizei in Stadt und Land verwalteten. | In dieser Provinz bestanden Kriegsämter, welche mit einem (addlichen) Landrathe, einem Kreisdeputirten und einem Kreisrathe besetzt, die Polizei in Stadt und Land verwalteten. (Die Kreise waren nur für adlichen Güter anzuwenden). | ||
# [[Der Lomzaische Kreis]]; | # [[Der Lomzaische Kreis]]; |
Version vom 4. Dezember 2006, 07:01 Uhr
Kammer zu Bialystok, 1795 - 1807, Provinz Neuostpreußen
Das Departement der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Bialystok bestand 1806 aus 10 Landratskreisen: In dieser Provinz bestanden Kriegsämter, welche mit einem (addlichen) Landrathe, einem Kreisdeputirten und einem Kreisrathe besetzt, die Polizei in Stadt und Land verwalteten. (Die Kreise waren nur für adlichen Güter anzuwenden).