Schönwald im Schwarzwald/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen

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Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 15 Seite 528
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 15 Seite 528
*'''Hummel''', Sabina
Actum den 14ten August 1784
Mariazell
Auf obrigkeitliche Ratification ist zwischen dem Matheus Fleig ab der Hutneck, dann Sabina Humlerin aus dem Schönwald Tryberger Herrschaft eine eheliche Heurats Abrede geschehen, wobey zu Verhüttung künftiger Spänn und Irrungen nachstehendes verabredet worden.
1tens Nimt Hochzeiter seine Braut zu sich auf sein eigenthumliches Gewerbgut
2tens Bringet Hochzeiterin ohngefehr 400 fl als wahres Heuratgut, und wirft solche in die Haushaltung ein.
3tens Wenn Hochzeiter vor der Hochzeiterin und zwar ohne zurücklassung eines Leibes Erben sterben sollte, so fallet ihr das Gewerbgut eigenthumlich zu iedoch mit dem Vorbehalt, daß sie, sofern er Hochzeiter hierwegen nicht anderst disponiren würde, seiner nächsten Freündschaft 35 fl Rückfahl zu bezahlen schuldig seyn solle.
4tens Auf den Fall, daß Hochzeiterin vor ihme Hochzeiter ohne Leibes Erben abscheiden und sie hierwegen nicht anderst disponieren würde, so wäre Hochzeiter gehalten, der Hochzeiterin Freündschaft 90 fl hinaus zu bezahlen.
Abgeredet in Gegenwart des Joseph Kienzlers im Niederwasser, auf seiten der Hochzeiterin Jakob Dold aus dem Rohrbach, und Johan Schneider aus Schönwald, anderer seits Mathias Proghamer Stabsvogt und Martin Kamerer
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 100
* '''Duffner/Tuffner'''
siehe [[Triberg im Schwarzwald/Zufallsfunde]] --[[Benutzer:Flominator|Flominator]] 09:43, 5. Aug. 2018 (CEST)
[[Kategorie:Zufallsfund Baden-Württemberg]]

Aktuelle Version vom 5. August 2018, 07:43 Uhr

  • Hummel, Agatha

Actum d 23ten 8bris 1782

Heuraths Abrede entzwischen Martin Kammerer Wittiber von Mariazell an einem, dann Agatha Humlin des Joseph Humels, und Barbara Schneiderin ehlich erzeugte Tochter von Schönwald, anderntheils 1mo Versprechen Sie einander das hl. Sacrament der Ehe 2do Wirft Hochzeiterin in die ehe ihr samentl. ... ...

Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 15 Seite 528


  • Hummel, Sabina

Actum den 14ten August 1784 Mariazell Auf obrigkeitliche Ratification ist zwischen dem Matheus Fleig ab der Hutneck, dann Sabina Humlerin aus dem Schönwald Tryberger Herrschaft eine eheliche Heurats Abrede geschehen, wobey zu Verhüttung künftiger Spänn und Irrungen nachstehendes verabredet worden. 1tens Nimt Hochzeiter seine Braut zu sich auf sein eigenthumliches Gewerbgut 2tens Bringet Hochzeiterin ohngefehr 400 fl als wahres Heuratgut, und wirft solche in die Haushaltung ein. 3tens Wenn Hochzeiter vor der Hochzeiterin und zwar ohne zurücklassung eines Leibes Erben sterben sollte, so fallet ihr das Gewerbgut eigenthumlich zu iedoch mit dem Vorbehalt, daß sie, sofern er Hochzeiter hierwegen nicht anderst disponiren würde, seiner nächsten Freündschaft 35 fl Rückfahl zu bezahlen schuldig seyn solle. 4tens Auf den Fall, daß Hochzeiterin vor ihme Hochzeiter ohne Leibes Erben abscheiden und sie hierwegen nicht anderst disponieren würde, so wäre Hochzeiter gehalten, der Hochzeiterin Freündschaft 90 fl hinaus zu bezahlen. Abgeredet in Gegenwart des Joseph Kienzlers im Niederwasser, auf seiten der Hochzeiterin Jakob Dold aus dem Rohrbach, und Johan Schneider aus Schönwald, anderer seits Mathias Proghamer Stabsvogt und Martin Kamerer

Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 100

  • Duffner/Tuffner

siehe Triberg im Schwarzwald/Zufallsfunde --Flominator 09:43, 5. Aug. 2018 (CEST)