Herforder Chronik (1910)/340: Unterschied zwischen den Versionen

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Die meisten Ämter gehörten zum Gebiete der Polizei- und Finanzverwaltung. Unter „Polizei“ ist für damals alles zu verstehen, was wir heute unter dem Begriffe der inneren Verwaltung zusammenfassen. Zur Veranschaulichung sei es uns vergönnt, einige dieser Ämter zu beschreiben. Hierzu gehörte das Amt der Marktherren. Sie waren für das Marktgericht, das von alters her Burggericht genannt wurde, abgeordnet. Sie setzten die Preise des Fleisches und anderer Lebensmittel fest, überwachten die Güte der feilgehaltenen Waren und belegten Schuldige mit Geldstrafen.
 
Andere Deputierte durchzogen die Geschäftsräume der Händler, prüften die benutzten Wagen, Gewichte und Maße auf ihre Richtigkeit und verhängten gleichfalls Geldstrafen, wo ihnen etwas Unrichtiges aufstieß <ref> Über die Herforder Normal-Elle und das Normal-Haspelmaß s. S. 129, Anmerkung.</ref>.
 
Sechs Bauerrichter hatten die Feld- und Baupolizei auszuüben, indem sie über Streitigkeiten, die beim Bauen zwischen Nachbarn leicht zu entstehen pflegen, als Schiedsrichter ihr Urteil fällten. 1626 wird Henrich Houtho zu 12 Talern Strafe verurteilt, weil er die Utlucht, d. i. Erker mit Fenstern (unten am Hause) vor seinem Hause ausgebaut hatte.
 
Drei Mitglieder des Rates waren über das Feuerlöschwesen gesetzt. Die Feuerschauer, wie sie in den Stadtrechnungen genannt werden, begutachteten die richtige Anlage der Feuerstätten in den Häusern, die Kamine, und beaufsichtigten die Instandhaltung der zum Feuerlöschen dienenden Geräte, wie Feuerspritzen, lederne Feuereimer, deren Herford 1626 eine große Zahl hatte, Leitern u. dgl.
 
Der Rat beaufsichtigte auch die Kirchen, Schulen und Armenanstalten, d. h. nur in bezug auf ihr Rechnungswesen, und die dazu verordneten Mitglieder des Rates hießen Provisoren. So hoch wurden diese Ämter eingeschätzt, daß sich namentlich in den Kirchenbüchern der Neustadt neben den eingetragenen Familiennamen jedesmal auch der betreffende Titel als Kirchen-, Schul- oder Armenprovisor gewissenhaft vermerkt findet. (Als Kirchenprovisoren der Neustadt sind mehrfach die Vorfahren der heute noch blühenden Familien Siveke und Menge erwähnt, beide damals auf der Lübberstraße heut Nr. 5 und 3 wohnhaft.) Ihres Amtes war es vor allen Dingen, die Rechnungen der ihnen unterstellten Anstalten zu führen, was so einfach nicht war, weil die Einnahmen nicht aus dem Stadtsäckel flossen, vielmehr aus einer ganzen Zahl von Ackerländereien und sonstigen Grundstücken hervorgingen. Da galt es denn für die Provisoren, vorteilhafte Pachtverträge, Korn- oder Grasverkäufe abzuschließen, auch die Wiederverpachtung freigewordener Grundstücke zu veranlassen. Die Altstädter Gemeinde hatte für dieses Amt einen „Struktuarius“; der letzte war der Vater des verstorbenen blinden Organisten Dieckmann.
 
Zu den Kirchenprovisoren gehörten auch Siechenprovisoren, welche die Verwaltung des Siechenhofes in Händen hatten. Der Siechenhof bestand aus
 
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Die meisten Ämter gehörten zum Gebiete der Polizei- und Finanzverwaltung. Unter „Polizei“ ist für damals alles zu verstehen, was wir heute unter dem Begriffe der inneren Verwaltung zusammenfassen. Zur Veranschaulichung sei es uns vergönnt, einige dieser Ämter zu beschreiben. Hierzu gehörte das Amt der Marktherren. Sie waren für das Marktgericht, das von alters her Burggericht genannt wurde, abgeordnet. Sie setzten die Preise des Fleisches und anderer Lebensmittel fest, überwachten die Güte der feilgehaltenen Waren und belegten Schuldige mit Geldstrafen.

Andere Deputierte durchzogen die Geschäftsräume der Händler, prüften die benutzten Wagen, Gewichte und Maße auf ihre Richtigkeit und verhängten gleichfalls Geldstrafen, wo ihnen etwas Unrichtiges aufstieß [1].

Sechs Bauerrichter hatten die Feld- und Baupolizei auszuüben, indem sie über Streitigkeiten, die beim Bauen zwischen Nachbarn leicht zu entstehen pflegen, als Schiedsrichter ihr Urteil fällten. 1626 wird Henrich Houtho zu 12 Talern Strafe verurteilt, weil er die Utlucht, d. i. Erker mit Fenstern (unten am Hause) vor seinem Hause ausgebaut hatte.

Drei Mitglieder des Rates waren über das Feuerlöschwesen gesetzt. Die Feuerschauer, wie sie in den Stadtrechnungen genannt werden, begutachteten die richtige Anlage der Feuerstätten in den Häusern, die Kamine, und beaufsichtigten die Instandhaltung der zum Feuerlöschen dienenden Geräte, wie Feuerspritzen, lederne Feuereimer, deren Herford 1626 eine große Zahl hatte, Leitern u. dgl.

Der Rat beaufsichtigte auch die Kirchen, Schulen und Armenanstalten, d. h. nur in bezug auf ihr Rechnungswesen, und die dazu verordneten Mitglieder des Rates hießen Provisoren. So hoch wurden diese Ämter eingeschätzt, daß sich namentlich in den Kirchenbüchern der Neustadt neben den eingetragenen Familiennamen jedesmal auch der betreffende Titel als Kirchen-, Schul- oder Armenprovisor gewissenhaft vermerkt findet. (Als Kirchenprovisoren der Neustadt sind mehrfach die Vorfahren der heute noch blühenden Familien Siveke und Menge erwähnt, beide damals auf der Lübberstraße heut Nr. 5 und 3 wohnhaft.) Ihres Amtes war es vor allen Dingen, die Rechnungen der ihnen unterstellten Anstalten zu führen, was so einfach nicht war, weil die Einnahmen nicht aus dem Stadtsäckel flossen, vielmehr aus einer ganzen Zahl von Ackerländereien und sonstigen Grundstücken hervorgingen. Da galt es denn für die Provisoren, vorteilhafte Pachtverträge, Korn- oder Grasverkäufe abzuschließen, auch die Wiederverpachtung freigewordener Grundstücke zu veranlassen. Die Altstädter Gemeinde hatte für dieses Amt einen „Struktuarius“; der letzte war der Vater des verstorbenen blinden Organisten Dieckmann.

Zu den Kirchenprovisoren gehörten auch Siechenprovisoren, welche die Verwaltung des Siechenhofes in Händen hatten. Der Siechenhof bestand aus

  1. Über die Herforder Normal-Elle und das Normal-Haspelmaß s. S. 129, Anmerkung.