Herforder Chronik (1910)/290: Unterschied zwischen den Versionen
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den Protest der Stadt, indem es 1615 als rein äußerliches Zeichen seiner Besitzergreifung durch den Prinzen von Oranien 15 holländische Soldaten in die Stadt legen ließ: | |||
4. „Anno 1615 alß zwischen den fürstl. Gülichschen Herren Erben ... der Gülichschen Lande halber streit und Zweyspalt eingerissen (der durch den bekannten Übertritt des Pfalz-Neuburgers zum Katholizismus und damit zur protestantenfeindlichen Liga veranlaßt war), also daß ein theil wieder das ander der Gülichschen Länder Städte und Schlösser <tt>armata manu</tt> (mit Waffengewalt) eingenommen, ist die Stadt Herford am 9. Novembris im behuef (zum Nutzen) hochgeb. I. Churf. Durchlaucht zu Brandenburg durch den ... Herrn Heinrich Friedrich Printzen zu Uranien mit fünfzehn Soldaten besetzt, die Sie haben einnehmen müssen, diese Besatzung auch endlich . . ., biß Sie von I. Excell. Herrn Johann Graffen von Ostfrießland und Rittberg (liguistischer Anführer der spanischen Truppen) in anno 1623 eingenommen, <tt>continuiret</tt> (fortgesetzt) worden.“ (S. 7.) | |||
Entschieden widersprach zwar die Stadt diesem Akt der Vergewaltigung, allein der kurfürstliche Kommissar Dr. Steingen ließ sich nicht beirren. Da er keinen Herforder Advokaten bewegen konnte, ihm eine Urkunde über die Besitzergreifung aufzusetzen, so berief er Rat und Bürgerschaft aufs Rathaus und erklärte ihnen mit dürren Worten, daß er im Namen des Kurfürsten von der Stadt Besitz ergriffe und sie sich mit Handgelübde I. Ch. D. (Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht) verpflichten müßten. Darauf ließ er nach der Sitte jener Zeit durch Berührung der Stadttor- und Rathausschlösser die Besitzergreifung sinnbildlich ausführen und darüber eine Urkunde aufnehmen. (Nach Spannagel a. a. O.) | |||
Die winzige Besatzung von 15 Mann machte der wohlhabenden Stadt zwar keine Beschwerden, erregte aber doch insofern die Gemüter, als man darin eine Nichtachtung der städtischen Privilegien, ein Rütteln an der mit Stolz bewahrten und bisher unberührt gebliebenen Selbständigkeit der Stadt erblickte. Kein Wunder daher, daß die Herforder sich in diesen Zustand nicht hineinfinden konnten und ihre Unzufriedenheit merken ließen. | |||
Nicht trefflicher läßt sich die aufbäumende Vaterlandsliebe jener Herforder Männer schildern, als es Rose tut (a. a. O. 120 f.), darum sollen seine Worte hier unverkürzt folgen: | |||
„Die Stadt war auf die kommenden Ereignisse nicht unvorbereitet und an ihrer Spitze standen Männer von großer Klugheit, festem Sinn, unerschütterter Rechtlichkeit und aufopfernder Liebe zu ihrer Vaterstadt. Die Namen der Bürgermeister Dr. Hoyer, Dr. Corvey, des Syndikus Dr. Steinmeyer, des Syndikus Dr. Bernhard Fürstenau, des Ratsherrn Bernhard Giese und des unerschrockenen Verteidigers der Stadt und Reichstagsgesandten Anton Fürstenau, wie der des Stadtsekretärs Heinrich v. Rhaden werden unvergessen bleiben; sie verzweifelten in den drangvollsten Zeiten nicht am Vaterlande und opferten |
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den Protest der Stadt, indem es 1615 als rein äußerliches Zeichen seiner Besitzergreifung durch den Prinzen von Oranien 15 holländische Soldaten in die Stadt legen ließ:
4. „Anno 1615 alß zwischen den fürstl. Gülichschen Herren Erben ... der Gülichschen Lande halber streit und Zweyspalt eingerissen (der durch den bekannten Übertritt des Pfalz-Neuburgers zum Katholizismus und damit zur protestantenfeindlichen Liga veranlaßt war), also daß ein theil wieder das ander der Gülichschen Länder Städte und Schlösser armata manu (mit Waffengewalt) eingenommen, ist die Stadt Herford am 9. Novembris im behuef (zum Nutzen) hochgeb. I. Churf. Durchlaucht zu Brandenburg durch den ... Herrn Heinrich Friedrich Printzen zu Uranien mit fünfzehn Soldaten besetzt, die Sie haben einnehmen müssen, diese Besatzung auch endlich . . ., biß Sie von I. Excell. Herrn Johann Graffen von Ostfrießland und Rittberg (liguistischer Anführer der spanischen Truppen) in anno 1623 eingenommen, continuiret (fortgesetzt) worden.“ (S. 7.)
Entschieden widersprach zwar die Stadt diesem Akt der Vergewaltigung, allein der kurfürstliche Kommissar Dr. Steingen ließ sich nicht beirren. Da er keinen Herforder Advokaten bewegen konnte, ihm eine Urkunde über die Besitzergreifung aufzusetzen, so berief er Rat und Bürgerschaft aufs Rathaus und erklärte ihnen mit dürren Worten, daß er im Namen des Kurfürsten von der Stadt Besitz ergriffe und sie sich mit Handgelübde I. Ch. D. (Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht) verpflichten müßten. Darauf ließ er nach der Sitte jener Zeit durch Berührung der Stadttor- und Rathausschlösser die Besitzergreifung sinnbildlich ausführen und darüber eine Urkunde aufnehmen. (Nach Spannagel a. a. O.)
Die winzige Besatzung von 15 Mann machte der wohlhabenden Stadt zwar keine Beschwerden, erregte aber doch insofern die Gemüter, als man darin eine Nichtachtung der städtischen Privilegien, ein Rütteln an der mit Stolz bewahrten und bisher unberührt gebliebenen Selbständigkeit der Stadt erblickte. Kein Wunder daher, daß die Herforder sich in diesen Zustand nicht hineinfinden konnten und ihre Unzufriedenheit merken ließen.
Nicht trefflicher läßt sich die aufbäumende Vaterlandsliebe jener Herforder Männer schildern, als es Rose tut (a. a. O. 120 f.), darum sollen seine Worte hier unverkürzt folgen:
„Die Stadt war auf die kommenden Ereignisse nicht unvorbereitet und an ihrer Spitze standen Männer von großer Klugheit, festem Sinn, unerschütterter Rechtlichkeit und aufopfernder Liebe zu ihrer Vaterstadt. Die Namen der Bürgermeister Dr. Hoyer, Dr. Corvey, des Syndikus Dr. Steinmeyer, des Syndikus Dr. Bernhard Fürstenau, des Ratsherrn Bernhard Giese und des unerschrockenen Verteidigers der Stadt und Reichstagsgesandten Anton Fürstenau, wie der des Stadtsekretärs Heinrich v. Rhaden werden unvergessen bleiben; sie verzweifelten in den drangvollsten Zeiten nicht am Vaterlande und opferten