Badische Standesbücher: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Juni 2018, 20:17 Uhr
Von 1810–1869 waren die Ortsgeistlichen im Großherzogtum Baden gesetzlich verpflichtet Standesbücher über Geburten, Heiraten und Todesfälle in deutscher Sprache zu führen. Und zwar getrennt nach politischen Gemeinden. Die Standesbücher ersetzten die Kirchenbücher. Das Original wurde in der Gemeinde aufbewahrt, eine vom Geistlichen handschriftlich erstellte Abschrift musste jährlich an das Bezirksamt, später Amtsgericht, abgeliefert werden.
Verwahrung und Zugang
Die Standesbücher befinden sich heute für Südbaden im Staatsarchiv Freiburg und für Nordbaden im Generallandesarchiv Karlsruhe. Der Zugang ist online möglich. Originale werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen vorgelegt.
- Online-Zugang
- Digitalisate des Bestands L 10 im Staatsarchiv Freiburg.
- Digitalisate des Bestands 390 im Generallandesarchiv Karlsruhe.
Musterungslisten
Einigen Standesbüchern sind Musterungslisten der jungen Männer der Geburtsjahrgänge 1785–1789 vorgeschaltet. Im ersten Standesbuch von Ellmendingen wurden die Listen am 26.11.1809 unterschrieben, in Pforzheim (ev. Stadtgemeinde) am 25.10.1809. Bei den undatierten Listen von Eutingen an der Enz konnte durch Datenvergleich der Erstellzeitraum auf nach dem 23.4.1809 eingegrenzt werden.
GenWiki-Vorlage
Die Digitalisate können in GenWiki mit der Vorlage LABW verlinkt werden. Zudem kann es hilfreich sein, Schnellzugriffsseiten anzulegen, wie Hinterzarten/Standesbücher. Damit findet man die zum gesuchten Ereignis bzw. zum gesuchten Jahr zugehörigen Einträge schneller, als jedes Mal durch das ganze Buch blättern zu müssen.
Literatur
- Verordnung über die Einführung des Code Napoleon, Anlage zur Führung der Standesbücher. In: Vollständige Sammlung der Großherzoglich-Badischen Regierungsblätter, Band 1, Karlsruhe 1834, S. 737
- Beurkundungen des bürgerlichen Standes. In: Landrecht für das Grossherzogthum Baden: Amtliche Ausgabe, Karlsruhe 1867, S. 557 ff.