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Belegakten zu | Belegakten zu „[[Zivilstandsregister|Zivilstandsurkunden]] Heiraten“ mussten angelegt werden, wenn z.B. die Geburtsurkunde der Brautleute - oder auch nur einer Person - nicht in dem für die Heirat zuständigen Bürgermeisteramt aufbewahrt wurde, sondern in einem anderen Ort. Somit konnte die Geburtsurkunde nicht „in hiesigem Geburts=Register“ eingesehen werden, sondern musste „beygebracht“ werden. Diese Geburtsurkunde wurde dann in der Belegakte abgelegt. | ||
Aber nicht nur Geburtsurkunden können sich in einer solchen Belegakte befinden. Ebenso kann man dort Totenscheine der Eltern evtl. sogar der Großeltern der Brautleute finden, falls die Brautleute noch nicht volljährig waren zum Zeitpunkt der Eheschließung und die Totenscheine sich in einem anderen Bürgermeisteramt befanden und ebenfalls „beygebracht“ werden mussten. | Aber nicht nur Geburtsurkunden können sich in einer solchen Belegakte befinden. Ebenso kann man dort Totenscheine der Eltern evtl. sogar der Großeltern der Brautleute finden, falls die Brautleute noch nicht volljährig waren zum Zeitpunkt der Eheschließung und die Totenscheine sich in einem anderen Bürgermeisteramt befanden und ebenfalls „beygebracht“ werden mussten. | ||
Für das Gebiet der heutigen Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf (NRW), wo im linksrheinischen Teil die Zivilstandsregister durchgängig schon ab ca. 1798, rechtsrheinisch teilweise ab 1810, geführt wurden, befinden sich noch vorhandene Belegakten im „Landesarchiv NRW [[Personenstandsarchiv Brühl]]“. | Für das Gebiet der heutigen [[Regierungsbezirk Köln|Regierungsbezirke Köln]] und [[Regierungsbezirk Düsseldorf|Düsseldorf]] (NRW), wo im linksrheinischen Teil die Zivilstandsregister durchgängig schon ab ca. 1798, rechtsrheinisch teilweise ab 1810, geführt wurden, befinden sich noch vorhandene Belegakten im „Landesarchiv NRW [[Personenstandsarchiv Brühl]]“. | ||
In den Standesämtern sind keine Belegakten vorhanden, da diese, im Gegensatz zu den eigentlichen Zivilstandsregistern (Geburten, Heiraten, Sterbefälle) nur in einfacher Ausfertigung geführt wurden. | |||
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Version vom 27. November 2006, 06:31 Uhr
Belegakten zu „Zivilstandsurkunden Heiraten“ mussten angelegt werden, wenn z.B. die Geburtsurkunde der Brautleute - oder auch nur einer Person - nicht in dem für die Heirat zuständigen Bürgermeisteramt aufbewahrt wurde, sondern in einem anderen Ort. Somit konnte die Geburtsurkunde nicht „in hiesigem Geburts=Register“ eingesehen werden, sondern musste „beygebracht“ werden. Diese Geburtsurkunde wurde dann in der Belegakte abgelegt.
Aber nicht nur Geburtsurkunden können sich in einer solchen Belegakte befinden. Ebenso kann man dort Totenscheine der Eltern evtl. sogar der Großeltern der Brautleute finden, falls die Brautleute noch nicht volljährig waren zum Zeitpunkt der Eheschließung und die Totenscheine sich in einem anderen Bürgermeisteramt befanden und ebenfalls „beygebracht“ werden mussten.
Für das Gebiet der heutigen Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf (NRW), wo im linksrheinischen Teil die Zivilstandsregister durchgängig schon ab ca. 1798, rechtsrheinisch teilweise ab 1810, geführt wurden, befinden sich noch vorhandene Belegakten im „Landesarchiv NRW Personenstandsarchiv Brühl“.
In den Standesämtern sind keine Belegakten vorhanden, da diese, im Gegensatz zu den eigentlichen Zivilstandsregistern (Geburten, Heiraten, Sterbefälle) nur in einfacher Ausfertigung geführt wurden.