Bork (Selm)/KB St-Stephanus/Editionsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. März 2018, 20:52 Uhr
Vorlage:Bork KB St-Stephanus Sterbebuch Portalbox
Allgemeines
Das Wichtigste zuerst
- Ein Eintrag beginnt immer am Anfang des Vornamens und am oberen Rand der Buchstaben. Dort klicken, um das Erfassungsfenster zu öffnen. Durch Klick mit der rechten Maustaste auf die Urkunde bzw. das Erfassungsfenster (links, wo keine Kästchen auszufüllen sind) und Festhalten der Maustaste lassen sich sowohl die Urkunde als auch das Erfassungsfenster verschieben, falls zu lesender Text verdeckt ist.
- Es wird immer vollständig und so buchstabengetreu wie möglich erfasst. Abkürzungen werden nicht aufgelöst.
- Jede Person wird als einzelner Eintrag erfasst.
- Wenn alle Personen auf der Seite erfasst sind, bitte den Haken oben rechts neben dem Pluszeichnen klicken und damit die Erfassung abschließen. Es erscheint statt WORK -> COMPLETE.
- Sollte etwas unklar oder nicht entzifferbar sein, wird der Eintrag durch Doppelklick als fehlerhaft markiert (wird rot).
Die einzelnen Erfassungsfenster
Es gibt ein Auswahlfenster für die Personen, die im Kirchenbuch vorkommen können.
Funktion
Im ersten Fenster wird mit Klick auf das kleine Dreieck die Funktion der zu erfassenden Person ausgewählt:
- Verstorbene Person: Hierzu werden die meisten Angaben erfasst. Siehe die nachfolgende Liste.
- Sonstige Person: Sind in der Regel die nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder die Eltern der verstorbenen Person. Falls die bereits verstorben sind und die Sterbeorte genannt sind, wird dieser eingetragen und das Häkchen bei "Verstorben" mittels Anklicken oder Leertaste gesetzt.
Mit den Buchstaben "v" und "s" können die jeweiligen Erfassungsfenster direkt angewählt werden.
Nummer des Eintrags
Die Nummer des Eintrags steht links in der ersten Spalte und wird als Zahl ohne Punkt geschrieben. Sie wird bei allen in der Zeile des Eintrags erfassten Personen erfasst.
Beruf
Bei Kindern bleibt das Feld leer. Bei Berufsangaben wird der Beruf buchstabengetreu erfasst.
Vorname
Vornamen werden wie in der Urkunde angegeben buchstabengetreu abgeschrieben.
Wird kein Vorname genannt, wird nichts eingetragen (auch nicht "unbekannt").
Wurde einem früh verstorbenen Kind noch kein Vorname gegeben, so wird eingetragen: "ohne (Knabe)" bzw. "ohne (Mädchen)".
Bei aufgefundenen unbekannten (Kindes)Leichen wird im Vornamenfeld eingetragen: "männliche bzw. weibliche (Kindes)Leiche".
Der Klostername von Ordensangehörigen wird mit dem vorgesetzten Wort "Klostername" genannt, z.B. Eva, Klostername Walburga.
Nachname
- Nachnamen werden wie in der Urkunde angegeben abgeschrieben. Wird kein Name genannt, weil unbekannt, wird nichts eingetragen (auch nicht "unbekannt").
- Bei den Frauen ist in der Regel der Geburtsname angegeben. Ist bei Ehefrauen bzw. Müttern der Ehename nicht aufgeführt, so wird er ergänzt.
- Bei mehrfach verheirateten Frauen wird zuerst der Geburtsname, dann verw. eingetragen, z.B. Margaretha Rheindorf verw. Müller.
- Vorsilben oder ein Adelstitel werden mit Komma getrennt hinter den Namen geschrieben. So wird "Freiin von Herff" abgeschrieben als "Herff, Freiin von" oder "von Scharffenstein geb. Du Mont" als "Scharffenstein, von geb. Mont, Du". Mit dem Namen verbundene Vorsilben wie bei "DuMont" oder "Vandenberg" werden nicht getrennt.
- Sollte ein Doktortitel angegeben sein, so wird auch dieser mit einem Komma getrennt hinter den Namen geschrieben, z.B. "Dr. Müller" → "Müller, Dr."
- Bei unehelichen Kindern wird der Nachname der Mutter eingetragen, wenn kein Vater genannt ist. Wenn der Vater genannt ist, dann erhält das Kind den Vatersnamen, da er die Vaterschaft anerkannt hat.
Familienstand
Bei der verstorbenen Person wird im Auswahlfenster der Familienstand ausgewählt.
Für die "Sonstige Person" werden die "Rollen" (Beziehungen) ausgewählt, die diese Personen beim Sterbefall im Bezug auf die verstorbene Person hatte.
Wenn aus dem Eintrag die Beziehung "Vater", "Mutter", "Ehepartner" zur verstorbenen Person und sonstigen Person klar hervorgeht, kann durch Aufklappen des Auswahlfeldes die entsprechende Rolle ausgewählt werden. Mit den Buchstaben "g", "l", "v", "w" können die jeweiligen Rollen auch direkt gewählt werden.
Wohnort
Hier wird immer der Geburtsort der verstorbenen Person eingetragen. Der Ortsname wird buchstabengetreu abgeschrieben, ohne eigene Ergänzungen oder Abkürzungen, die nicht im Eintrag stehen, vornehmen. Ortsangaben mit Zusätzen wie Kreis, Bürgermeisterei, Land usw. werden ebenso buchstabengetreu - jedoch ohne Kommata - erfasst.
Alter
Beim Verstorbenen wird zusätzlich das Alter wie im Eintrag abgeschrieben: Beispiele: 1.) 3 - 4 -22 2.) - 6 -2; wird erfasst: 1.) 3 Jahre 4 Monate 22 Tage, 2.) 6 Monate 2 Tage. Ist statt des Alters ein Geburtsdatum genannt, so wird es im Format "geb. TT.MM.JJJJ" abgeschrieben: geb. 13.03.1843.
Todesdatum
Das Datum des Eintrags wird in der Form TT.MM.JJJJ geschrieben. Es wird beim der Eintrag der verstorbenen Person erfasst.
Steht im Eintrag geschrieben "August :7:", so wird in das Feld "07.08.1873" eingetragen. Das Jahr steht auf der Buchseite immer ganz oben im Titelfeld.
Todesursache
Buchstabengetreue Erfassung der Todesursache aus der Spalte "Krankheit, woran er gestorben".
Familienstand
Hierfür steht wieder eine Auswahlbox mit den Auswahlmöglichkeiten - "ledig", "geschieden", "verheiratet" und "Witwe/verwitwet" zur Verfügung. Bei den Eltern oder Ehepartnern der Verstorbenen Person wird (auch wenn sie bereits tot sind) als Familienstand "verheiratet" eingetragen; ist nur ein Elternteil verstorben, wird bei ihm/ihr "verheiratet" und beim überlebenden Elternteil "Witwe/verwitwet" eingetragen. Bei ledigen Müttern eines verstorbenen Kindes wird nur dann "ledig" eingetragen, wenn es in der Urkunde erwähnt ist. Bei früh verstorbenen Kindern bleibt das Feld leer. Auch hier erscheint nach dem Eintippen des ersten Buchstabens "l". "g", "v", "w" das entsprechende Wort, das mit der TAB-Taste übernommen wird.
Totgeburten
Bei Totgeburten wird im Vornamenfeld eingetragen: "männliche" bzw. "weibliche Totgeburt". Im Feld Familienname wird der Name der Eltern eingetragen, falls genannt. Ebenfalls leer bleiben die Felder für Alter und Familienstand.
Datum Beerdigung
Das Beerdigungsdatum wird in der Form wie das Todesdatum erfasst.
Schrift schwer zu entziffern?
Die handschriftlichen Urkunden sind in der üblichen Kanzlei- oder Kurrentschrift des 19. Jahrhunderts geschrieben. Nur die Familien- und Ortsnamen sind in der heute üblichen Schreibschrift gut lesbar, während die Kurrent(=Lauf)Schrift an die später (1914) vom Grafiker Ludwig Sütterlin entworfene Schulschreibschrift erinnert. Die Urkundenschrift ist also eine gute Übung, diese Schrift zu erlernen. Hier sind einige Links zum Selbstlernen:
- Erste Schritte im Lesen der Kurrentschrift
- Kanzleischriften 17.-19. Jh.
- Tipps und Tricks zum Entziffern alter Schriften
- Kurrentschrift S-Regeln
- zahlreiche Schriftbeispiele
Buchstabenkombination hs
Die Buchstabenkombination "hs"ist in Wirklichkeit ein langes s - gefolgt von einem runden s. Sie wird als "ß" erfasst, wenn sie nach einem langem Vokal oder Doppellaut steht (Beispiel "Fußbroich", "Preußen"), als "ss", wenn sie einem kurzen Vokal folgt ("Esser", "Düsseldorf"). Aber: die Stadt "Neuss" mit Doppel-s, der Familienname wird "Neuß" geschrieben.