Aachener Reich: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Aachener Reich umfasst den Stadtkreis Aachen und die Bürgermeistereien Haaren, Laurensberg, Weiden und Würselen vom Landkreis Aachen, ein Gebiet von 8720 Hectar Flächeninhalt. Während jedoch die äussere Begrenzung des Ganzen mit den jetzigen Gemarkungsgrenzen völlig übereinstimmt, sind die Grenzen der inneren Einteilung früher ganz anders gewesen, indem das Stadtgebiet nicht 5, sondern 12 Abteilungen hatte. Die Grenzen dieser Abteilungen sind nach der Karte von Copso eingetragen. | Das Aachener Reich umfasst den Stadtkreis Aachen und die Bürgermeistereien Haaren, Laurensberg, Weiden und Würselen vom Landkreis Aachen, ein Gebiet von 8720 Hectar Flächeninhalt. Während jedoch die äussere Begrenzung des Ganzen mit den jetzigen Gemarkungsgrenzen völlig übereinstimmt, sind die Grenzen der inneren Einteilung früher ganz anders gewesen, indem das Stadtgebiet nicht 5, sondern 12 Abteilungen hatte. Die Grenzen dieser Abteilungen sind nach der Karte von Copso eingetragen. | ||
Das Aachener Reich war mit einer Landwehr umgeben. Träger der Landeshoheit und | Das Aachener Reich war mit einer Landwehr umgeben. Träger der Landeshoheit und Regierungsgewalt zu Aachen war der aus den 15 Zünften und dem Schöffenstuhl jährlich zur Hälfte neu zu wählende grosse Rath von 124 Personen und die zwei Bürgermeister, deren einer, „der Schöffenbürgermeister", dem Schöffenstuhl angehörte. Neben dem Rath beanspruchte der Schöffenstuhl von 14 adligen Schöffen, „das hohe Königliche Schöffengericht zu Aachen", | ||
eine besondere reichsunmittelbare Stellung. Ueber die Bürger von Aachen hatte dieses Gericht nur in Realsachen zu urteilen, doch war es Oberhof für eine Menge von auswärtigen Ortschaften (s. Loersch bei Hagen, Geschichte Aachens II, Anhang) und darauf beruhte seine eigentliche Bedeutung. Die Schöffen cooptierten sich aus dem im Stadtgebiet ansässigen Adel. Für die Aachener Bürger waren das Verhörgericht, das Kurgericht und der Rath die höheren | eine besondere reichsunmittelbare Stellung. Ueber die Bürger von Aachen hatte dieses Gericht nur in Realsachen zu urteilen, doch war es Oberhof für eine Menge von auswärtigen Ortschaften (s. Loersch bei Hagen, Geschichte Aachens II, Anhang) und darauf beruhte seine eigentliche Bedeutung. Die Schöffen cooptierten sich aus dem im Stadtgebiet ansässigen Adel. Für die Aachener Bürger waren das Verhörgericht, das Kurgericht und der Rath die höheren | ||
Gerichte. Todesurteile und Verbannungen konnten nur vom Rath ausgesprochen werden. Ausser dem Rath und dem Schöffenstuhl hatte auch der Herzog von Jülich als Schutzherr der Stadt einige Hoheitsrechte in Aachen, zu deren Handhabung er einen Vogtmeyer bestellte, dem namentlich ein Teil der Executivgewalt und der Beisitz, in manchen Fällen der Vorsitz in den Gerichten zustand. Ausser diesen drei weltlichen Gewalten griff noch die Geistlichkeit mit ihrem Sendgericht, dem Krönungsstift und dem Adalbertsstift in die Verfassung Aachens ein. Kein Wunder, dass zwischen allen diesen von einander unabhängigen Mächten, welche sich in ihren Befugnissen vielfach kreuzten, fortwährender Hader herrschte. Das Gebiet der Stadt, das Aachener Reich, umfasste ausserhalb der äusseren Mauern den Glockenklang, die sieben Quartiere, die Aachener Heide, den Stadtbusch und den Reichswald. Der Glockenklang stellt die eigentliche Feldmark der Stadt Aachen selbst dar. Er zerfiel wie diese in neun Grafschaften: Kölner Pforte, St. Adalbert, Wirichswingert, Burtscheider Pforte (oder Marschierthor), Berg- und Sandkaulpforte, St. Jacobsstrasse oder -pforte, Königspforte, Pontpforte, Rosspforte. An der Spitze einer jeden Grafschaft stand ein Hauptmann mit einem Lieutenant und Fähnrich, was ebenso wie die Namen der Grafschaften, welche von den Thorburgen der äusseren Stadtmauern hergenommen sind, auf militärische und polizeiliche Bedeutung der Einteilung schliessen lässt. Auch das Wort Glockenklang ist wohl in dem Sinne von Allarmbezirk zu deuten und hat mit den vier Kirchensprengeln Aachens nichts | Gerichte. Todesurteile und Verbannungen konnten nur vom Rath ausgesprochen werden. Ausser dem Rath und dem Schöffenstuhl hatte auch der Herzog von Jülich als Schutzherr der Stadt einige Hoheitsrechte in Aachen, zu deren Handhabung er einen Vogtmeyer bestellte, dem namentlich ein Teil der Executivgewalt und der Beisitz, in manchen Fällen der Vorsitz in den Gerichten zustand. Ausser diesen drei weltlichen Gewalten griff noch die Geistlichkeit mit ihrem Sendgericht, dem Krönungsstift und dem Adalbertsstift in die Verfassung Aachens ein. Kein Wunder, dass zwischen allen diesen von einander unabhängigen Mächten, welche sich in ihren Befugnissen vielfach kreuzten, fortwährender Hader herrschte. Das Gebiet der Stadt, das Aachener Reich, umfasste ausserhalb der äusseren Mauern den Glockenklang, die sieben Quartiere, die Aachener Heide, den Stadtbusch und den Reichswald. Der Glockenklang stellt die eigentliche Feldmark der Stadt Aachen selbst dar. Er zerfiel wie diese in neun Grafschaften: Kölner Pforte, St. Adalbert, Wirichswingert, Burtscheider Pforte (oder Marschierthor), Berg- und Sandkaulpforte, St. Jacobsstrasse oder -pforte, Königspforte, Pontpforte, Rosspforte. An der Spitze einer jeden Grafschaft stand ein Hauptmann mit einem Lieutenant und Fähnrich, was ebenso wie die Namen der Grafschaften, welche von den Thorburgen der äusseren Stadtmauern hergenommen sind, auf militärische und polizeiliche Bedeutung der Einteilung schliessen lässt. Auch das Wort Glockenklang ist wohl in dem Sinne von Allarmbezirk zu deuten und hat mit den vier Kirchensprengeln Aachens nichts zu thun. | ||
Quix, Die Pfarrei St. Peter, S. 358 druckt eine Abgrenzung der neun Grafschaften im Glockenklang vom Jahre 1639 ab. Ebenso wie die Stadt und der Glockenklang in die Grafschaften, so war das „Reich" in die sieben Quartiere eingeteilt, die ebenfalls unter Hauptleuten, Lieutenants und Fähnrichen standen. Die Aachener Heide war ein | Quix, Die Pfarrei St. Peter, S. 358 druckt eine Abgrenzung der neun Grafschaften im Glockenklang vom Jahre 1639 ab. Ebenso wie die Stadt und der Glockenklang in die Grafschaften, so war das „Reich" in die sieben Quartiere eingeteilt, die ebenfalls unter Hauptleuten, Lieutenants und Fähnrichen standen. Die Aachener Heide war ein |
Aktuelle Version vom 22. November 2006, 09:21 Uhr
< Aachen
Fabricius beschreibt das Aachener Reich wie folgt:
20. Reichsstadt Aachen. Litteratur: Moser, Staatsrecht der Reichsstadt Aachen, 1740. — Büsching, Erdbeschreibung 6 S. 502. — Hagen, Geschichte Aachens 2 S. 307 ff. — Des Königlichen Stuhls und der Kaiserlichen freien Reichsstadt Aachen Raths- und Staatskalender 1789. Gezeichnete Karten: Stadtarchiv Aachen: Karte des Aachener Reiches von Reiner Joseph Scholl, Registrator zu Aachen. 4 Rollen in riesigem Format, angefertigt 1760—1774. Maassstab ungefähr l : 4000. Handlicher ist die Karte des Aachener Reiches von Heinrich Copso, 1777. Beide Karten stimmen bis auf wenige Kleinigkeiten gut mit einander überein. Die grössere ist mehr als Katasterkarte entworfen. Auf den Karten stehen vollständige Ortschaftsverzeichnisse des Aachener Reiches. Statistische Angaben über Einwohnerzahl bietet ein Aktenstück vom März 1795. Das Aachener Reich umfasst den Stadtkreis Aachen und die Bürgermeistereien Haaren, Laurensberg, Weiden und Würselen vom Landkreis Aachen, ein Gebiet von 8720 Hectar Flächeninhalt. Während jedoch die äussere Begrenzung des Ganzen mit den jetzigen Gemarkungsgrenzen völlig übereinstimmt, sind die Grenzen der inneren Einteilung früher ganz anders gewesen, indem das Stadtgebiet nicht 5, sondern 12 Abteilungen hatte. Die Grenzen dieser Abteilungen sind nach der Karte von Copso eingetragen. Das Aachener Reich war mit einer Landwehr umgeben. Träger der Landeshoheit und Regierungsgewalt zu Aachen war der aus den 15 Zünften und dem Schöffenstuhl jährlich zur Hälfte neu zu wählende grosse Rath von 124 Personen und die zwei Bürgermeister, deren einer, „der Schöffenbürgermeister", dem Schöffenstuhl angehörte. Neben dem Rath beanspruchte der Schöffenstuhl von 14 adligen Schöffen, „das hohe Königliche Schöffengericht zu Aachen", eine besondere reichsunmittelbare Stellung. Ueber die Bürger von Aachen hatte dieses Gericht nur in Realsachen zu urteilen, doch war es Oberhof für eine Menge von auswärtigen Ortschaften (s. Loersch bei Hagen, Geschichte Aachens II, Anhang) und darauf beruhte seine eigentliche Bedeutung. Die Schöffen cooptierten sich aus dem im Stadtgebiet ansässigen Adel. Für die Aachener Bürger waren das Verhörgericht, das Kurgericht und der Rath die höheren Gerichte. Todesurteile und Verbannungen konnten nur vom Rath ausgesprochen werden. Ausser dem Rath und dem Schöffenstuhl hatte auch der Herzog von Jülich als Schutzherr der Stadt einige Hoheitsrechte in Aachen, zu deren Handhabung er einen Vogtmeyer bestellte, dem namentlich ein Teil der Executivgewalt und der Beisitz, in manchen Fällen der Vorsitz in den Gerichten zustand. Ausser diesen drei weltlichen Gewalten griff noch die Geistlichkeit mit ihrem Sendgericht, dem Krönungsstift und dem Adalbertsstift in die Verfassung Aachens ein. Kein Wunder, dass zwischen allen diesen von einander unabhängigen Mächten, welche sich in ihren Befugnissen vielfach kreuzten, fortwährender Hader herrschte. Das Gebiet der Stadt, das Aachener Reich, umfasste ausserhalb der äusseren Mauern den Glockenklang, die sieben Quartiere, die Aachener Heide, den Stadtbusch und den Reichswald. Der Glockenklang stellt die eigentliche Feldmark der Stadt Aachen selbst dar. Er zerfiel wie diese in neun Grafschaften: Kölner Pforte, St. Adalbert, Wirichswingert, Burtscheider Pforte (oder Marschierthor), Berg- und Sandkaulpforte, St. Jacobsstrasse oder -pforte, Königspforte, Pontpforte, Rosspforte. An der Spitze einer jeden Grafschaft stand ein Hauptmann mit einem Lieutenant und Fähnrich, was ebenso wie die Namen der Grafschaften, welche von den Thorburgen der äusseren Stadtmauern hergenommen sind, auf militärische und polizeiliche Bedeutung der Einteilung schliessen lässt. Auch das Wort Glockenklang ist wohl in dem Sinne von Allarmbezirk zu deuten und hat mit den vier Kirchensprengeln Aachens nichts zu thun. Quix, Die Pfarrei St. Peter, S. 358 druckt eine Abgrenzung der neun Grafschaften im Glockenklang vom Jahre 1639 ab. Ebenso wie die Stadt und der Glockenklang in die Grafschaften, so war das „Reich" in die sieben Quartiere eingeteilt, die ebenfalls unter Hauptleuten, Lieutenants und Fähnrichen standen. Die Aachener Heide war ein besonderer Bezirk unter einem Lieutenant. |
Quelle
Wilhelm Fabricius: Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Die Karte von 1789 (2. Band), Bonn 1898.