Feuerlöschwesen Kreis Steinfurt: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 12: Zeile 12:


'''So besaßen 1862:'''  <ref name="Steinfurt 1863">'''Quelle:''' Basse, v. Landrat: Statistische Darstellung des Kreises Steinfurt. (Münster1863) </ref>
'''So besaßen 1862:'''  <ref name="Steinfurt 1863">'''Quelle:''' Basse, v. Landrat: Statistische Darstellung des Kreises Steinfurt. (Münster1863) </ref>


<center>
<center>

Aktuelle Version vom 23. Januar 2018, 06:01 Uhr

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Wappen - Portal:Westfalen-Lippe > Wohlfahrtspflege > Feuerschutzwesen in Westfalen > Feuerlöschwesen Kreis Steinfurt

Zeitschiene nach 1802

Zustand der Gebäude

1863: Der Zustand der Gebäude ist gegenüber früher bedeutend verbessert, insbesondere bei den ländlichen Wohnungen. Die früher in Fachwerkwänder erbauten, mit dem schützenden, fast bis zur Erde reichenden Strohdächern und ringsum von Düngerhaufen umgebenen Gebäude, welche den Bewohnern nur kleine und dumpfe Räumlichkeiten boten, haben sich in den letzten Jahren, seit dem Ablösegesetz von 1831, in luftige, massiv erbaute und mit Ziegeln gedeckte Gebäude mit großen, hellen und städtisch eingerichteten Zimmern verwandelt. Durch das Wachstum der Bevölkerung in den Städten und geschlossenen Ortschaften liegen die Kauf- und Mietpreise eines mittelgroßen, einstöckigen und an einer mäßig belebten Straße gelegenen Hauses zwischen 2 bis 4.000 Taler, und dessen Mietpreis zwischen 80 bis 150 Taler.

Brandschäden

In den Jahren 1862 und 1863 erlitten 46 Häuser einen Brandschaden, davon brannten 7 teilweise und 39 total ab. Die Ursache bei 45 Häusern konnte nicht ermittelt und in einem Fall Brandstiftung vermutet werden.

Feuerlöschbezirke

Jedes Amt bildet einen Feuerlöschbezirk für sich. Eine besondere Organisation des Feuerlöschwesens, als Feuerwehr usw., existiert in den Städten und auf dem platten Lande nicht. Bestimmt ist lediglich nur die zur Bedienung einer Spritze erforderliche Mannschaft, während sich bisher willige Hände zum Herbeiholen des Löschwassers, Retten der Mobilien usw. in hinlänglicher Zahl einfanden. Bei der Bereitwilligkeit der Leute zur Hilfe liegt ein Bedürfnis zu irgend einer Änderung nicht vor. Die Feuerlöschanstalten als Spritzen, Leitern, usw. sind im Allgemeinen in gutem Zustand.

So besaßen 1862: [1]

Feuerlöschgerätschaften in der
Stadt / Gemeinde
Ausrüstung
Spritzen
Ausrüstung
Leitern
Lederne
Eimer
Haken Kübel bzw.
Tonnen
Schlitten Patschen An Kosten
gehen jährl. auf
Amt Altenberge 2 4 50 2 -.- -.- -.- 25 Taler
Amt Borghorst 4 3 103 5 -.- -.- -.- 50 Taler
Amt Emsdetten 6 3 26 8 1 -.- -.- 5 Taler
Amt Horstmar 6 5 100 13 -.- -.- -.- 25 Taler
Amt Laer 3 5 127 5 -.- -.- -.- 10 Taler
Amt Metelen 4 4 17 32 14 -.- -.- 15 Taler
Amt Neuenkirchen 2 4 40 30 2 2 -.- 15 Taler
Amt Wettringen 1 1 35 4 2 2 -.- 10 Taler
Amt Nordwalde 4 2 60 8 2 -.- -.- 5 Taler
Amt Ochtrup 2 4 81 6 -.- -.- -.- 10 Taler
Stadt Rheine 6 4 120 6 7 4 10 42 Taler
Amt Rheine 3 2 50 3 2 -.- -.- 5 Taler
Steinfurt 9 6 250 6 -.- 1 12 72 Taler

Fußnoten

  1. Quelle: Basse, v. Landrat: Statistische Darstellung des Kreises Steinfurt. (Münster1863)