Gewerbetreibende in Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen
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Vor der Einführung der Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert war es dem Bürger oder Bauern keineswegs möglich einen freigewählten Beruf, ein freigewähltes Gewerbe zu ergreifen. Die Ausübung eines Gewerbes war mit der Zugehörigkeit zu einer (in weiten Teilen noch mittelalterlich organisierten) Zunft verbunden. Für andere Gewerbetätigkeit war der Besitz einer staatlich verliehenen Berechtigung (Konzession, Privileg) erforderlich. | Vor der Einführung der Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert war es dem Bürger oder Bauern keineswegs möglich einen freigewählten Beruf, ein freigewähltes Gewerbe zu ergreifen. Die Ausübung eines Gewerbes war mit der Zugehörigkeit zu einer (in weiten Teilen noch mittelalterlich organisierten) Zunft verbunden. Für andere Gewerbetätigkeit war der Besitz einer staatlich verliehenen Berechtigung (Konzession, Privileg) erforderlich. | ||
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==Gewerbefreiheit seit Napoleon== | ==Gewerbefreiheit seit Napoleon== |
Version vom 11. Januar 2018, 17:31 Uhr
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Gewerbetreibende Berufsgruppen
- Handwêrker ist derjenige, welcher ein Handwerk in der engern Bedeutung dieses Wortes erlernet hat oder treibt.
- Künstler ist derjenige, welcher eine Kunst ausübet oder betreibt.
- Kaufmann ist derjenige, welche Handel treibet und ein Geschäft daraus macht, Waren um Gewinnes willen zu kaufen und zu verkaufen. [1]
Gewerbetätigkeit vor der Gewerbefreiheit
Vor der Einführung der Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert war es dem Bürger oder Bauern keineswegs möglich einen freigewählten Beruf, ein freigewähltes Gewerbe zu ergreifen. Die Ausübung eines Gewerbes war mit der Zugehörigkeit zu einer (in weiten Teilen noch mittelalterlich organisierten) Zunft verbunden. Für andere Gewerbetätigkeit war der Besitz einer staatlich verliehenen Berechtigung (Konzession, Privileg) erforderlich.
Gewerbefreiheit seit Napoleon
Am 13.12.1810 fielen mit dem Senatskonsult Gebiete Westfalens an das Kaiserreich Frankreich, Lippedepartement. Nun galt die französische Gesetzgebung. Daher wurde hier im Jahre 1811 der mittelalterliche Zunftzwang abgeschafft und damit die Gewerbefreiheit eingeführt.
Gewerbefreiheit in Preußen
Von dem Begriff der Gewerbefreiheit kann man im eigentlichen Sinne erst seit der Französischen Revolution sprechen. Die Gewerbefreiheit ebnete in Preussen mit dem Gewerbesteueredikt vom 02.11.1810 den Weg zu Eigeninitiative und Unternehmergeist. Hardenberg sah in der Gewerbefreiheit nicht allein ein Mittel zur Befreiung des Individuums, sondern eine wesentliche Maßnahme um die zerrüttete Staatswirtschaft wieder in Gang zu bringen, auch, um die horrenden Kontributionsforderungen der Franzosen erfüllen zu können.
In Preussen wurde die Gewerbefreiheit durch die Stein-Hardenbergschen Reformen mit dem Edikt vom 9. Nov. 1807 und dem Gewerbesteueredikt vom 28. November 1810 eingeführt. Wie bei anderen Reformwerken auch, wurde das Konzept auf Grund der “schrankenlosen Gewerbefreiheit” später verwässert. Königin Luise hatte insofern Anteil an der Reform, als sie die sog. Reformpartei mit ihren herausragenden Köpfen Stein und Hardenberg förderte. (Partei nicht im heutigen Sinne, sondern eine Gruppe führender Verwaltungsleute).
Mit der Einführung der Gewerbefreiheit war die Macht der Zünfte gebrochen. Diese existierten als privatrechtliche Genossenschaften weiter. Da die Aufnahme eines Gewerbes nur noch an den Gewerbeschein gebunden war, war hiermit gleichzeitig die Meisterprüfung als Hemmschwelle abgeschafft.
Nun konnte jeder seinen Beruf frei wählen. Das konnte langfristig, bei entsprechender schulischer Grundlage und Flexibilität auf breiter Ebene, den Wettbewerb und damit bei entsprechender Nutzung, die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Allerdings kam es auch dazu, dass bestimmte Handwerksberufe zu häufig vertreten waren. So gab es z. B. bald viel zu viele Schneider, Weber, Tischler und Flickarbeiter im Tagelohn, die dann verarmten. Die Einrichtung maßnahmebegleitender gewerblicher Unterrichtsanstalten wurde regional häufig versäumt. Erste Lichtblicke gab es durch die Selbstorganisation in den Gesellenvereinen (Kolpingfamilien). Daher der Ehrentitel des Gründers: Adolph Kolping, der Gesellenvater!
Gewerbetreibende in westfälischen Kreisen
- Gewerbetreibende 1864 (Kreis Coesfeld)
- Gewerbetreibende 1861 (Kreis Lüdinghausen)
- Gewerbetreibende 1861 (Kreis Meschede)
Fußnoten
- ↑ Quelle: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch(Leipzig 1793-1801).