GenWiki:Urheberrechte beachten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. November 2006, 08:51 Uhr
Diese Seite befindet sich im Aufbau; die Inhalte unter dem Vorbehalt der Unvollständigkeit oder möglichen Fehlinformation.
Bei der Arbeit in GenWiki sollte immer das Urheberrecht anderer Autoren beachtet werden. Oft ist es verlockend, ein altes Buch, ein altes Foto, eine alte Karte, die ja alle so wunderschön sind, in GenWiki abzubilden. Wird dabei aber nicht das Urheberrecht beachtet, kann das enorme rechtliche Folgen für unser gemeinsames Projekt haben.
Informationen aus Büchern oder fremden Webseiten können jedoch oft im Rahmen der Zitierrichtlinien in GenWiki wiedergegeben werden.
Faustregel
Als erste Faustregel gilt: das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Autors. Ist das Todesdatum des Autors nicht feststellbar, so geht man in vielen Fällen davon aus, dass eine Schutzfrist von 100 Jahren nach Erscheinen des Werkes (Buch, Bild o. ä.) ausreichend ist. Das entbehrt aber einer sicheren rechtlichen Grundlage!
Recht der Erstveröffentlichung
Noch nie veröffentlichte alte Karten beispielsweise, die in Archiven schlummern und in neuerer Zeit erst veröffentlicht wurden, unterliegen einer besonderen Schutzfrist. In diesem Falle gilt das Recht der Erstveröffentlichung, das einen Schutz von 25 Jahren gewährt. Gleiches gilt für die Edition von Quelltexten bzw. deren Regestierung.
Datenbanken
Datenbanken unterliegen einer Schutzfrist von 15 Jahren.
Archivgut
Die Veröffentlichung von Digitalisaten oder Kopien von Archivgut unterliegt gemäß dem jeweils gültigen Archivgesetz bzw. den Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Archivs einer, meist kostenpflichtigen, Genehmigungspflicht. Werden solche Digitalisate in GenWiki eingestellt, muss die Genehmigung des Archivs dazugestellt werden, geeigneter Weise als PDF oder als Text. Das Original dieser Genehmigung muss beim einstellenden Benutzer einsehbar sein, sollte von diesem also gut aufbewahrt werden.
Weiterführendes
Bundesministerium der Justiz
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Vergleiche
Artikel Urheberrecht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.