Die Kirchenbücher in Baden (1957)/13: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}''Verzeichnis der KB'': O.Prätorius, KB u Standesregister im Land Hessen, Darmstadt 1939.
{{NE}}''Verzeichnis der KB'': O.Prätorius, KB u Standesregister im Land Hessen, Darmstadt 1939.


{{NE}}Im ''Elsaß'' wurden durch das französische Gesetz vom 20.9.1792 - wie schon oben erwähnt - die Kirchenbücher den Gemeindebehörden übergeben und als Zivilstandesregister weitergeführt.
{{NE}}Im ''Elsaß'' wurden durch das französische Gesetz vom 20.9.1792 wie schon oben erwähnt die Kirchenbücher den Gemeindebehörden übergeben und als Zivilstandesregister weitergeführt.


{{NE}}Die ''Schweiz'' erhielt 1830 Standesämter, die Standesbuchführung blieb in verschiedenen Kantonen aber bei den Pfarrern. Seit 1.1.1876 ging die Zivilstandesbeurkundung auf die Gemeinden über.
{{NE}}Die ''Schweiz'' erhielt 1830 Standesämter, die Standesbuchführung blieb in verschiedenen Kantonen aber bei den Pfarrern. Seit 1.1.1876 ging die Zivilstandesbeurkundung auf die Gemeinden über.
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{{NE}}Nur die Beachtung der raumgeschichtlichen Entwicklung des Einzelortes, seiner Territorialzugehörigkeit und seiner kirchengeschichtlichen Vergangenheit wird manchmal über den „toten Punkt“ hinwegführen, der beim späten Einsetzen der KB, ihrer oft schlechten Erhaltung oder Unterbrechung in Kriegszeiten sich oft schnell einstellt. Das neben den Kirchenbüchern für die Familienforschung in Betracht kommende archivalische und sonstige historische, auch gedruckte Material ist größer, als es auf den ersten Blick erscheint und stellt der Geduld und Findigkeit reizvolle Aufgaben, verlangt Einfühlungsvermögen in die geschichtlichen Gegebenheiten eines Ortes und die beruflich-wirtschaftliche Entwicklung seiner Bewohner.
{{NE}}Nur die Beachtung der raumgeschichtlichen Entwicklung des Einzelortes, seiner Territorialzugehörigkeit und seiner kirchengeschichtlichen Vergangenheit wird manchmal über den „toten Punkt“ hinwegführen, der beim späten Einsetzen der KB, ihrer oft schlechten Erhaltung oder Unterbrechung in Kriegszeiten sich oft schnell einstellt. Das neben den Kirchenbüchern für die Familienforschung in Betracht kommende archivalische und sonstige historische, auch gedruckte Material ist größer, als es auf den ersten Blick erscheint und stellt der Geduld und Findigkeit reizvolle Aufgaben, verlangt Einfühlungsvermögen in die geschichtlichen Gegebenheiten eines Ortes und die beruflich-wirtschaftliche Entwicklung seiner Bewohner.


{{NE}}Die Altersangaben der Pfarreien mußten aus Raumgründen möglichst kurz sein: „sehr alt“ (s. alt) bedeutet im 8.-13. Jh als Pfarrei vorhanden, „alt“ heißt vor 1500 bestimmt Pfarrei.
{{NE}}Die Altersangaben der Pfarreien mußten aus Raumgründen möglichst kurz sein: „sehr alt“ (s. alt) bedeutet im 8.–13. Jh als Pfarrei vorhanden, „alt“ heißt vor 1500 bestimmt Pfarrei.


{{NE}}''Die Pfarrzugehörigkeit des Einzelorts'' für die ältere Zeit festzustellen, war nicht immer leicht. Für die evgl. Kirche in Baden liegt jetzt das umfassende Evgl. Pfarrerbuch von H. Neu vor<ref>Hr. Neu, Pfarrerbuch d evgl Kirche Badens, Lahr I. 1938, II. 1940.</ref>, mit wertvollen geschichtlichen
{{NE}}''Die Pfarrzugehörigkeit des Einzelorts'' für die ältere Zeit festzustellen, war nicht immer leicht. Für die evgl. Kirche in Baden liegt jetzt das umfassende Evgl. Pfarrerbuch von H. Neu vor<ref>Hr. Neu, Pfarrerbuch d evgl Kirche Badens, Lahr I. 1938, II. 1940.</ref>, mit wertvollen geschichtlichen


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Aktuelle Version vom 8. Januar 2018, 20:22 Uhr

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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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      Verzeichnis der KB: O.Prätorius, KB u Standesregister im Land Hessen, Darmstadt 1939.

      Im Elsaß wurden durch das französische Gesetz vom 20.9.1792 – wie schon oben erwähnt – die Kirchenbücher den Gemeindebehörden übergeben und als Zivilstandesregister weitergeführt.

      Die Schweiz erhielt 1830 Standesämter, die Standesbuchführung blieb in verschiedenen Kantonen aber bei den Pfarrern. Seit 1.1.1876 ging die Zivilstandesbeurkundung auf die Gemeinden über.

      Wegen der engen, durch Jahrhunderte dauernden Verbundenheit der beiden Rheinufer am Oberrhein wird die Entwicklung und das Schicksal der Kirchenbücher im Elsaß und in der Schweiz im Abschnitt IV: Die Beziehungen badischer und linksrheinischer Pfarreien ausführlicher behandelt.

III. Die geschichtlichen Grundlagen des Kirchenbücherbestandes

a) Die Pfarrorte und Filialorte

      Im nachfolgenden Kirchenbuchverzeichnis wird, soweit möglich, das Alter der Pfarreien angegeben. Dies schien erforderlich zur Feststellung, ob bei spätem Beginn der Kirchenbücher etwa frühere Zugehörigkeit zu einer älteren Pfarrei weiterführen kann. Wenn z. B. die Pfarrei Bubenbach 1789 entstand, bis dahin Filiale von Bräunungen war, der Ort selbst erst im 17. Jh als Glashütte aufkam, so sind andere Schlußfolgerungen zu ziehen, als wenn die in das 8. Jh zurückreichende Pfarrei Burkheim erst von 1650 an Kirchenbücher besitzt, oder wenn die der alten Pfarrei Schwaningen erst 1870 einsetzen, weil die älteren 1911 bei Pfarrhausbrand zugrund gingen. Ähnlich dürfte es von Bedeutung sein, zu wissen, daß Karlsruhe kath vor 1804 im luth KB daselbst oder Freiburg ev bis 1807 im KB des benachbarten bad.-durl. Haslach zu finden ist.

      Nur die Beachtung der raumgeschichtlichen Entwicklung des Einzelortes, seiner Territorialzugehörigkeit und seiner kirchengeschichtlichen Vergangenheit wird manchmal über den „toten Punkt“ hinwegführen, der beim späten Einsetzen der KB, ihrer oft schlechten Erhaltung oder Unterbrechung in Kriegszeiten sich oft schnell einstellt. Das neben den Kirchenbüchern für die Familienforschung in Betracht kommende archivalische und sonstige historische, auch gedruckte Material ist größer, als es auf den ersten Blick erscheint und stellt der Geduld und Findigkeit reizvolle Aufgaben, verlangt Einfühlungsvermögen in die geschichtlichen Gegebenheiten eines Ortes und die beruflich-wirtschaftliche Entwicklung seiner Bewohner.

      Die Altersangaben der Pfarreien mußten aus Raumgründen möglichst kurz sein: „sehr alt“ (s. alt) bedeutet im 8.–13. Jh als Pfarrei vorhanden, „alt“ heißt vor 1500 bestimmt Pfarrei.

      Die Pfarrzugehörigkeit des Einzelorts für die ältere Zeit festzustellen, war nicht immer leicht. Für die evgl. Kirche in Baden liegt jetzt das umfassende Evgl. Pfarrerbuch von H. Neu vor[1], mit wertvollen geschichtlichen

  1. Hr. Neu, Pfarrerbuch d evgl Kirche Badens, Lahr I. 1938, II. 1940.