Dekanat (Kirche): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Begriffserklärungshinweis|Dekanat|Dekanat (Begriffserklärung)}} | |||
;Namensvarianten: dechenie (ahd.); dechentey (ahd.); techeney (mnd.); dekenie (mnl.); dekkenye (fries.) | ;Namensvarianten: dechenie (ahd.); dechentey (ahd.); techeney (mnd.); dekenie (mnl.); dekkenye (fries.) | ||
Version vom 7. November 2017, 09:02 Uhr
Dekanat ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Dekanat (Begriffserklärung). |
- Namensvarianten
- dechenie (ahd.); dechentey (ahd.); techeney (mnd.); dekenie (mnl.); dekkenye (fries.)
- 1.Bedeutung
- Amt, Würde oder Bezirk des kirchlichen Dechanten; z. B. Wohnung des Dechanten des Mauritiusstifts in Münster i.W. [1]
Ergänzungen
Historische Vorgänger der Dekanate, Dekanien oder Christianitäten waren die Archidiakonate. Deren Amtsbezirke waren noch im 18. Jhdt. durchweg mit hochrangigen Dignitaren als Amtsinhabern besetzt, welche bis in das 14. Jahrhundert hinein dynastischen Familienkreisen entstammten.
Die Archidiakonatsverfassung wurde z.B. im Bistum Münster 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese aussgedehnt werden.
Amtsnachfolger der Archidiakone als Dekanatsleiter im Bistum Münster wurden die Dechanten.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)