Schöffe: Unterschied zwischen den Versionen

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===Erklärung===
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; Urtheilfinder, Beisitzer oder Assessor eines Gerichts aus dem Volk. eine deutsch-friesische Ableitung zu schöpfen, daher abgeleitet Rechtschöpfer bei der Urteilsfindung. <ref>Quelle: Adelung: „Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart“</ref>
; Urtheilfinder, Beisitzer oder [[Assessor]] eines Gerichts aus dem Volk. eine deutsch-friesische Ableitung zu schöpfen, daher abgeleitet Rechtschöpfer bei der Urteilsfindung. <ref>Quelle: Adelung: „Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart“</ref>


; Varianten: Schöppe, welches im Hochdeutschen im 19. Jahrhundert noch die gangbarste Form ist, ist aus der Niederdeutschen Mundart entlehnet, dagegen die Oberdeutsche dieses Wort Schöpfe, Schöffe und Scheffe spricht und schreibt. Im Sachsenspiegel lautet es "Scepene".Das mittlere Lat. [[Scabini|Scabinus]] ist sehr früh daraus gebildet worden. <ref>Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm </ref>
; Varianten: Schöppe, welches im Hochdeutschen im 19. Jahrhundert noch die gangbarste Form ist, ist aus der Niederdeutschen Mundart entlehnet, dagegen die Oberdeutsche dieses Wort Schöpfe, Schöffe und Scheffe spricht und schreibt. Im Sachsenspiegel lautet es "Scepene".Das mittlere Lat. [[Scabini|Scabinus]] ist sehr früh daraus gebildet worden. <ref>Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm </ref>

Version vom 3. November 2017, 13:22 Uhr

Erklärung

Urtheilfinder, Beisitzer oder Assessor eines Gerichts aus dem Volk. eine deutsch-friesische Ableitung zu schöpfen, daher abgeleitet Rechtschöpfer bei der Urteilsfindung. [1]
Varianten
Schöppe, welches im Hochdeutschen im 19. Jahrhundert noch die gangbarste Form ist, ist aus der Niederdeutschen Mundart entlehnet, dagegen die Oberdeutsche dieses Wort Schöpfe, Schöffe und Scheffe spricht und schreibt. Im Sachsenspiegel lautet es "Scepene".Das mittlere Lat. Scabinus ist sehr früh daraus gebildet worden. [2]
1.Bedeutung
Schöppe ist ein sehr altes Wort, den Beisitzer eines Gerichtes.
2.Bedeutung
In einigen Gegenden werden auch Ratsmitglieder oder die Handwerksältesten als Beisitzer des Obermeisters, Schöppen genannt.

Fußnote

  1. Quelle: Adelung: „Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart“
  2. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm