Vogtding: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. November 2017, 16:45 Uhr
Erklärung
Ableitung aus „Vogt“ und „Ding“
- Quellvarianten
- vaightgedinge, vogedding, voytding = Vogtgericht
- 1.Bedeutung
- Vogtgericht, das Ding (= Gericht) eines Vogtes, besonders eines Schutz- und Schirmherrens geistlicher Stifter, zunächt über die Hintersassen einer geistlichen Einrichtung, später auch über Einwohner eines Kirchspiels im Eigentum eines Landesherrn.
- Beispiel
- 1260 übertrug Wilhelm von Holte, Bischof von Münster, seiner Schwester Jutta von Holte, Äbtissin zu Nottuln, das Vogtding über die Kirche u. das Kloster. Die zeitliche Äbtissin war bereits im Besitz des (Archidiakonalgerichtsbarkeit) über die Nottulner Kirche (Kirchspiel). [1]
Fußnote
- ↑ Quelle: Westfälisches Urkundenbuch (WUB) III. Nr. 654.