Service (Soldat): Unterschied zwischen den Versionen
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* Sollen ein paar Reiter gegeben werden, müssen ihnen aber Futter und | * Sollen ein paar Reiter gegeben werden, müssen ihnen aber Futter und [[Service (Soldat)|Sevis]] gegeben werden (1644) <ref>Quelle: Meinardus, Otto: Protokolle und Relationen des Brandenburgischen Geheimen Rathes aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1889) </ref> | ||
* [So empfangen die] Unteroffiziere solch verordnetes [[ | * [So empfangen die] Unteroffiziere solch verordnetes [[Service (Soldat)|Sevis]] entweder an Geld oder das Quartier dafür, ... die Gefreiten und Gemeinen ... die in Bett, Licht und Feuer bestehende [[Sevice (Soldat)|Sevicen]] (1679) <ref>Quelle: Sammlung Fürstlich Hessischer Landes-Ordnungen und Ausschreiben</ref> | ||
* [[ | * [[Service (Soldat)|Sevis]] ... heisst dasjenige, welches der Soldat in seinem Quartier ausser dem Obdach zu genieͤssen hat. insgemein wird darunter begriffen das lager, Salz, Pfeffer,Essig, Feuer und Licht (1743) <ref>Quelle: Zedler, Joh. Heinr.: Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, ... </ref> | ||
* Daß, nachdem sich wegen der [[ | * Daß, nachdem sich wegen der [[Service (Soldat)|Sevices]], welche unserer fürstlichen Milizen in unsern Städten gereichet werden sollen, seither einige Mißverständnisse und Irrungen ergaben, wir solche durch gegenwärtige unsere Interimsverordnung abzutun entschlossen (1748) <ref>Quelle: Hinstorff: Neue vollständige Gesetzsammlung für die Mecklenburg-Schwerinschen Lande</ref> | ||
* [Es] muß jeder, der [[ | * [Es] muß jeder, der [[Service (Soldat)|Sevis]] zu entrichten hat, ein mit der Hausnummer bezeichnetes Buch haben, woraus zu ersehen ist, was er an [[Sevice (Soldat)|Sevis]] zahlen muß, was er monatlich an Einquartirung hat und was er dafuͤr erhält. (1770) <ref>Quelle: Novum corpus constitutionum Prussico-Brandenburgensium praecipue Marchicarum</ref> | ||
* der [[ | * der [[Service (Soldat)|Sevies]] ist entweder der große oder der kleine: zum ersten gehoͤrt meistenteils a) Holz, b) Licht, c) Lagerstaͤtte, oder Bett ... zum kleinen rechnet man a) Salz, b) Pfeffer und c) Essig (1771) <ref>Quelle: Zincken, Carl Fried. Wilh.: Kurze und deutliche Einleitung zur Kriegs-Rechtsgelahrsamkeit in Deutschland</ref> | ||
* Im Preußischen wird der [[ | * Im Preußischen wird der [[Service (Soldat)|Sevis]] statt der Naturalquartierung bezahlt (1785) <ref>Quelle: Fischer, Friedrich Christoph Jonathan: [Lehrbegriff sämtlicher Kameral- und Polizeirechte</ref> | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Aktuelle Version vom 29. Oktober 2017, 09:26 Uhr
Hierarchie: Kriegswesen > Sevice
Name
Im 17. Jahrhundert "Servis" oder "Service"
Bedeutung
- Einem Soldaten zustehendes) Quartier, auch: bei einer Einquartierung zustehende Nebenleistungen, zB. Feuer, Licht und Salz, auch als Vergütung in Geld [1]
Sevicegeld
Geldablöse für Servicegeld als Zuzahlung zum Sold bzw. Abgabe der zur Einquartierung Verpflichteten; seit dem 18. Jhdt. auch als allgemeine Abgabe ua. zur Finanzierung von Kasernen
Servisliste
Erfassung der Erhebung des Sevisgeldes in Listen.
Beispiele von Regelungen
- [So empfangen die] Unteroffiziere solch verordnetes Sevis entweder an Geld oder das Quartier dafür, ... die Gefreiten und Gemeinen ... die in Bett, Licht und Feuer bestehende Sevicen (1679) [3]
- Sevis ... heisst dasjenige, welches der Soldat in seinem Quartier ausser dem Obdach zu genieͤssen hat. insgemein wird darunter begriffen das lager, Salz, Pfeffer,Essig, Feuer und Licht (1743) [4]
- Daß, nachdem sich wegen der Sevices, welche unserer fürstlichen Milizen in unsern Städten gereichet werden sollen, seither einige Mißverständnisse und Irrungen ergaben, wir solche durch gegenwärtige unsere Interimsverordnung abzutun entschlossen (1748) [5]
- [Es] muß jeder, der Sevis zu entrichten hat, ein mit der Hausnummer bezeichnetes Buch haben, woraus zu ersehen ist, was er an Sevis zahlen muß, was er monatlich an Einquartirung hat und was er dafuͤr erhält. (1770) [6]
- der Sevies ist entweder der große oder der kleine: zum ersten gehoͤrt meistenteils a) Holz, b) Licht, c) Lagerstaͤtte, oder Bett ... zum kleinen rechnet man a) Salz, b) Pfeffer und c) Essig (1771) [7]
Einzelnachweise
- ↑ Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
- ↑ Quelle: Meinardus, Otto: Protokolle und Relationen des Brandenburgischen Geheimen Rathes aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1889)
- ↑ Quelle: Sammlung Fürstlich Hessischer Landes-Ordnungen und Ausschreiben
- ↑ Quelle: Zedler, Joh. Heinr.: Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, ...
- ↑ Quelle: Hinstorff: Neue vollständige Gesetzsammlung für die Mecklenburg-Schwerinschen Lande
- ↑ Quelle: Novum corpus constitutionum Prussico-Brandenburgensium praecipue Marchicarum
- ↑ Quelle: Zincken, Carl Fried. Wilh.: Kurze und deutliche Einleitung zur Kriegs-Rechtsgelahrsamkeit in Deutschland
- ↑ Quelle: Fischer, Friedrich Christoph Jonathan: [Lehrbegriff sämtlicher Kameral- und Polizeirechte