Schoß: Unterschied zwischen den Versionen

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* Schoßpflichtige
* Schoßpflichtige
* Schoß oder Erbschoß ist  eine obrigkeitliche Grundabgabe an einigen Orten (Städten), welche  von den [[Herren-Erben]] gegeben wird
* Schoß oder Erbschoß ist  eine obrigkeitliche Grundabgabe an einigen Orten (Städten), welche  von den [[Herren-Erben]] gegeben wird
* Gewerbeschoß (Gewerbeabgabe).
* Gewerbeschoß (Gewerbeabgabe)
* Hausschoß (1455 - 1875 [[Wittstock/Dosse|Wittstock]])
* Mauerschoß (zum Unterhalt der Stadtmauer) wurde in [[Geseke]] erhoben
* Mauerschoß (zum Unterhalt der Stadtmauer) wurde in [[Geseke]] erhoben
* Giebelschoß (1551 [[Wittstock/Dosse|Wittstock]])
* Abschoß (17. Jhdt [[Wittstock/Dosse|Wittstock]])
* Bürgerschoß
* Bürgerschoß
* Vorschoß
* Vorschoß


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 24. Oktober 2017, 08:51 Uhr

Schoß = Städtische Grundsteuer (collecta, Schatzung, Name je nach Höhe z.B. Pfennig-, Helling- und Vierlingsschoß), 1257 in Rinteln als "exactiones" bezeichnet; Schoß

  • schoßbare Güter
  • Schoßpflichtige
  • Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Grundabgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Herren-Erben gegeben wird
  • Gewerbeschoß (Gewerbeabgabe)
  • Hausschoß (1455 - 1875 Wittstock)
  • Mauerschoß (zum Unterhalt der Stadtmauer) wurde in Geseke erhoben
  • Giebelschoß (1551 Wittstock)
  • Abschoß (17. Jhdt Wittstock)
  • Bürgerschoß
  • Vorschoß