Landau und die Südpfalz/Adressbuch 1932/Geschichte der Stadt Landau: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Streifzug durch die Geschichte der Stadt Landau ===
 
Von Oberstudienrat Hagen
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Das für ''unser Einwohnerbuch'' in Betracht kommende Gebiet stellt ein von drei Flüssen und einem Gebirgsrand umsäumtes Gebiet dar, das an allen Segnungen des Gottesgartens der Rheinebene nach Güte des Bodens, Beschaffenheit des Geländes und Stimmung der Luft teilnimmt. Sitze großer Fürsten und Bischöfe hat es unter dem Drucke der Ueberlieferung römischen Staatsgliederung (civitas Nemetum, Speyer) allerdings nicht aufzuweisen. Damit ist unserem Gebiete die Besonderheit eines ''Uebergangslandes'' zwischen den Hauptstädten des allamannischen und des rheinfränkischen Volksstammes ausgeprägt.
 
Trotzdem hat es wesentlich in den Gang der Geschichte eingegriffen. Seine fruchtbare, von Auen und Forsten durchzogene Erde lockte von allen Seiten immer neue Ansiedler an, sich auf ihren Bodenschwellen und Hügeln häuslich einzurichten: Sicherheit, Ausschau, Höhenfrohgefühl! Aber die überragenden Bergeshöhen mit ihren rauschenden Hainen räumten sie der Gottheit ein. Diesem echt germanischen Wesenszuge verdankt wohl die merkwürdig sich ausreckende Felsgestalt des Trifels ihre erste Weihe, wie auch der einsam-schwermütige Gutenberg (Wodansberg).
 
Als dann die Frankenkönige unser Land siegreich überzogen, vergaben sie den neuen ''Reichsboden'' an ihre Getreuen teils als Allod,. teils als Lehen (z. B. Frankeweiler!); das in ihrem Gefolge einziehende Christentum löste den Wodanskult ab und noch lebte noch etwas von ihn in St. Michael fort wie auch in Volkssagen, so vom Merowinger Dagobert, dessen Spuren bis nach Frankweiler reichen. Das angeblich von diesem gegründete Benediktinerkloster Weißenburg. im deutschen Speyergau gelegen, griff pastorisierend in unser Gebiet herein; die seinem Schutzpatron, dem hl. Petrus-, geweihten Kirchen und Kapellen, so z. B. in dem eingegangenen Dorfe Mühlhausen weisen daraus hin, nicht minder die Personennamen Peter-, Peters, Peters, Petry, Petermann. In Wettbewerb trat alsbald das erst in Blidenfeld, dann bei Klingen gebaute, dem hl. Michael geweihte Kloster Merowinger und Karolinger, der Erzbischof von Mainz, schufen beiden Abteien in unserem Gebiet feste Heimstätten. Feld, Wiesen und Wald (Mundat!), Land und Leute und die Botmäßigkeit über sie mußten jene Klöster als Lohn zu gewinnen; ja, die Abtei Klingenmünster erhielt zu ihren eigenen Dörfern noch als Reichslehen die Burg Landeck mit ihren zahlreichen Ortschaften. Zu diesen gehörten nach des Verfassers Einsicht auch Dammheim, Eutzingen und Queichheim, aus dessen Hinterlande aus der ''„Landouwe“'' eine neue Gemeinde zwischen Bodenschwellen emporwachsen sollte. Und das kam so:
 
Der mit der Herrschaft Landeck belehnte Graf Emich IV. von Leiningen brauchte für die von seiner Burg zu weit entfernten, ihn untertänigen Dörfer in der Ebene einen festen Verwaltungsmittelpunkt. Dazu schien ihn die ''Landaue'' geeignet. Die uns seinen Frohnhof sich ausbreitende Siedlung (1266 erstmals urkundlich erwähnt) ließ er durch König Rudolf, den ihm wohlgeneigten Habsburger, in den Rang einer Stadt mit den Rechten und Gnaden von Hagenau erbeben (1274) und durch Augustiners-Chorherren geistlich betreuen, wozu ''Landau'' sich von der Queichheimer Kirche loslösend, eine eigene Pfarrei erhielt (1279). Wohl schon die beiden Emiche - Vater und Sohn - haben ans ihrem Reichslehen die vier Dörfer Oberbornheim (St. Justin), Dammheim, Queichheim und Eutzingen der neuen wohlbefestigten ''Stadt Landau'' als untertänige und zinspflichtige Vororte angegliedert. Als folgerichtige Handlung König Adolf (von Nassau) erscheint uns jetzt sowohl die Verschenkung seines Dammheimer Güter an die Stadtgemeinde Landau (1292) als auch die Einverleibung der Queichheimer Reichskirche in die Landauer Pfarrei (1294).
 
Unterdessen war Landau aus seiner Botmäßigkeit unter den Grafen von Leiningen herausgekommen. 1289 war nämlich deren Linie Landeck ausgestorben und Rudolf von Habsburg hatte die Stadt Landau aus dem erledigten Reichslehen herausgenommen. War ''Annweiler'' bereits 1219 von dem mächtigen Hohenstaufen Kaiser Friedrich II. zu einer Reichsstadt erhoben worden, hatte ferner ''Germersheim'' (urkundlich um 1090 auftauchend) 1276 von Rudolf von Habsburg die gleiche Gunst erlangt, ebenso 1285 ''Godramstein'', so war 1289 mit dem Aussterben der Leiningen-Landeck dem genannten Reichoberhaupt die Gelegenheit geboten, sein ''Reichsortsystem'' an der Queichlinie auszubauen. Demgemäß hatte Rudolf Landau zur ''Reichsstadt'' gemacht (1290) und derselben Anteil an den Haingereiden verliehen. Während jene Städte mit Speyerer Recht begnadigt waren, wonach sie vom Hauptrecht oder Buteil, ferner vom Schoßpfennig, von der Gerichtbarkeit des Landvogts im Speyergau und von Naturalleistungen und Frondiensten befreit waren, so verblieb ''Landau'' beim Hagenauer Stadtrecht, welches 1286 auch die neue Landstadt ''Bergzabern'' unter den Grafen von Zweibrücken erhalten hatte. Hageneuer Recht gewährte den letzten beiden Städten unter anderem Freiheit vom Zoll und Geleitegeld im ganzen Reich, eigenen Gerichtstand,

Version vom 7. Mai 2017, 16:06 Uhr

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Streifzug durch die Geschichte der Stadt Landau

Von Oberstudienrat Hagen

Das für unser Einwohnerbuch in Betracht kommende Gebiet stellt ein von drei Flüssen und einem Gebirgsrand umsäumtes Gebiet dar, das an allen Segnungen des Gottesgartens der Rheinebene nach Güte des Bodens, Beschaffenheit des Geländes und Stimmung der Luft teilnimmt. Sitze großer Fürsten und Bischöfe hat es unter dem Drucke der Ueberlieferung römischen Staatsgliederung (civitas Nemetum, Speyer) allerdings nicht aufzuweisen. Damit ist unserem Gebiete die Besonderheit eines Uebergangslandes zwischen den Hauptstädten des allamannischen und des rheinfränkischen Volksstammes ausgeprägt.

Trotzdem hat es wesentlich in den Gang der Geschichte eingegriffen. Seine fruchtbare, von Auen und Forsten durchzogene Erde lockte von allen Seiten immer neue Ansiedler an, sich auf ihren Bodenschwellen und Hügeln häuslich einzurichten: Sicherheit, Ausschau, Höhenfrohgefühl! Aber die überragenden Bergeshöhen mit ihren rauschenden Hainen räumten sie der Gottheit ein. Diesem echt germanischen Wesenszuge verdankt wohl die merkwürdig sich ausreckende Felsgestalt des Trifels ihre erste Weihe, wie auch der einsam-schwermütige Gutenberg (Wodansberg).

Als dann die Frankenkönige unser Land siegreich überzogen, vergaben sie den neuen Reichsboden an ihre Getreuen teils als Allod,. teils als Lehen (z. B. Frankeweiler!); das in ihrem Gefolge einziehende Christentum löste den Wodanskult ab und noch lebte noch etwas von ihn in St. Michael fort wie auch in Volkssagen, so vom Merowinger Dagobert, dessen Spuren bis nach Frankweiler reichen. Das angeblich von diesem gegründete Benediktinerkloster Weißenburg. im deutschen Speyergau gelegen, griff pastorisierend in unser Gebiet herein; die seinem Schutzpatron, dem hl. Petrus-, geweihten Kirchen und Kapellen, so z. B. in dem eingegangenen Dorfe Mühlhausen weisen daraus hin, nicht minder die Personennamen Peter-, Peters, Peters, Petry, Petermann. In Wettbewerb trat alsbald das erst in Blidenfeld, dann bei Klingen gebaute, dem hl. Michael geweihte Kloster Merowinger und Karolinger, der Erzbischof von Mainz, schufen beiden Abteien in unserem Gebiet feste Heimstätten. Feld, Wiesen und Wald (Mundat!), Land und Leute und die Botmäßigkeit über sie mußten jene Klöster als Lohn zu gewinnen; ja, die Abtei Klingenmünster erhielt zu ihren eigenen Dörfern noch als Reichslehen die Burg Landeck mit ihren zahlreichen Ortschaften. Zu diesen gehörten nach des Verfassers Einsicht auch Dammheim, Eutzingen und Queichheim, aus dessen Hinterlande aus der „Landouwe“ eine neue Gemeinde zwischen Bodenschwellen emporwachsen sollte. Und das kam so:

Der mit der Herrschaft Landeck belehnte Graf Emich IV. von Leiningen brauchte für die von seiner Burg zu weit entfernten, ihn untertänigen Dörfer in der Ebene einen festen Verwaltungsmittelpunkt. Dazu schien ihn die Landaue geeignet. Die uns seinen Frohnhof sich ausbreitende Siedlung (1266 erstmals urkundlich erwähnt) ließ er durch König Rudolf, den ihm wohlgeneigten Habsburger, in den Rang einer Stadt mit den Rechten und Gnaden von Hagenau erbeben (1274) und durch Augustiners-Chorherren geistlich betreuen, wozu Landau sich von der Queichheimer Kirche loslösend, eine eigene Pfarrei erhielt (1279). Wohl schon die beiden Emiche - Vater und Sohn - haben ans ihrem Reichslehen die vier Dörfer Oberbornheim (St. Justin), Dammheim, Queichheim und Eutzingen der neuen wohlbefestigten Stadt Landau als untertänige und zinspflichtige Vororte angegliedert. Als folgerichtige Handlung König Adolf (von Nassau) erscheint uns jetzt sowohl die Verschenkung seines Dammheimer Güter an die Stadtgemeinde Landau (1292) als auch die Einverleibung der Queichheimer Reichskirche in die Landauer Pfarrei (1294).

Unterdessen war Landau aus seiner Botmäßigkeit unter den Grafen von Leiningen herausgekommen. 1289 war nämlich deren Linie Landeck ausgestorben und Rudolf von Habsburg hatte die Stadt Landau aus dem erledigten Reichslehen herausgenommen. War Annweiler bereits 1219 von dem mächtigen Hohenstaufen Kaiser Friedrich II. zu einer Reichsstadt erhoben worden, hatte ferner Germersheim (urkundlich um 1090 auftauchend) 1276 von Rudolf von Habsburg die gleiche Gunst erlangt, ebenso 1285 Godramstein, so war 1289 mit dem Aussterben der Leiningen-Landeck dem genannten Reichoberhaupt die Gelegenheit geboten, sein Reichsortsystem an der Queichlinie auszubauen. Demgemäß hatte Rudolf Landau zur Reichsstadt gemacht (1290) und derselben Anteil an den Haingereiden verliehen. Während jene Städte mit Speyerer Recht begnadigt waren, wonach sie vom Hauptrecht oder Buteil, ferner vom Schoßpfennig, von der Gerichtbarkeit des Landvogts im Speyergau und von Naturalleistungen und Frondiensten befreit waren, so verblieb Landau beim Hagenauer Stadtrecht, welches 1286 auch die neue Landstadt Bergzabern unter den Grafen von Zweibrücken erhalten hatte. Hageneuer Recht gewährte den letzten beiden Städten unter anderem Freiheit vom Zoll und Geleitegeld im ganzen Reich, eigenen Gerichtstand,