AVB 1867-01-011: Unterschied zwischen den Versionen
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:: Berlin, den 3. April 1867'' | :: Berlin, den 3. April 1867'' |
Version vom 6. Mai 2017, 18:05 Uhr
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preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB) | |||
1867 | Verordnung Nr. 11 | Armee-Verordnungs-Blatt 1867/1 |
Signatur
Nr.1184/3.A.K.D.1.a.
Datum
03.04.1867
Titel
Betrifft das Erinnerungs-Kreuz pro 1866
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. März cr. in Nr. 11 des Militair-Wochenblattes wird darauf aufmerksam gemacht, daß auch für diejenigen Personen, welche auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 17. November pr. in Folge freiwilliger Theilnahme an der Pflege Verwundeter und Kranker Anspruch auf Verleihung des Erinnerungs-Kreuzes erheben, die betreffenden Listen ultimo dieses Monats hier abgeschlossen werden.
Zugleich wird hiermit bemerkt, daß selbst Personen, welche einen statutenmäßig begründeten Anspruch auf das Erinnerungs-Kreuz haben zur Anlegung desselben vor erfolgter Ueberweisung nicht befugt sind.
- Berlin, den 3. April 1867
- Kriegs-Ministerium
- Im Auftrage
- v. Podbielski
Nr.1184/3.A.K.D.1.a.