AVB 1867-01-007: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 31: Zeile 31:
::''v. Stosch. Köllner''
::''v. Stosch. Köllner''
686/3.M.O.D.1.
686/3.M.O.D.1.
[[Kategorie:Armee-Verordnungsblatt|00007]]
[[Kategorie:Armee-Verordnungsblatt|1867007]]

Version vom 1. Mai 2017, 08:04 Uhr

Pikto Militär-Buch.png
Portal:Militär |-| Kategorie:Literatur zum Militär |-| Militär-Literatur |-| Militär-Literatur in der DigiBib |-| Literatur zur Kriegsgefangenschaft |-| Literatur zum Ersten Weltkrieg
Preußen-Flagge-Web.png preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB)
1867 Verordnung Nr. 7 Armee-Verordnungs-Blatt 1867/1

Signatur

686/3.M.O.D.1.

Datum

19.02.1867

Titel

Betrifft die Kosten der Stellvertretung für die zum Reichstage des Norddeutschen Bundes gewählten Beamten.

Beschluss ad St.-M- Nr. 780.

Die Kosten der Stellvertretung für die aus Staatsfonds besoldeten Beamten während ihrer durch die Annahme einer Wahl zum Reichstage des Norddeutschen Bundes herbeigeführten Verhinderungen in Verrichtung ihrer Amtsgeschäfte werden nicht aus Staatsfonds bestritten; es sind vielmehr die Behörden von den Ressort-Ministern anzuweisen, von den zunächst fälligen Raten der Besoldung des vertretenen Beamten die erforderlichen Beträge zur Deckung der Vertretungskosten zurückzubehalten und zu verwenden.

Berlin, den 19. Februar 1867
Königliches Staats-Ministerium
gez. Grf. v. Bismarck. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Grf. v. Itzenplitz. v. Mühler. Grf. zur Lippe. v. Selchow. Grf. zu Eulenburg
Vorstehender Beschluß wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 29. März 1867
Kriegs-Ministerium, Militair-Oekonomie-Departement
v. Stosch. Köllner

686/3.M.O.D.1.