Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/III: Unterschied zwischen den Versionen
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Das 1912 Von mir im Auftrag der Württ. Kommission für Landesgeschichte herausgegebene Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher ist vollständig vergriffen. Eine Neuauflage ist schon im Interesse der Sippenforschung ein Bedürfnis. Dieselbe ist eine völlige Neubearbeitung auf Grund neuer, von den beiden Kirchenbehörden eingeforderter Berichte der Pfarr- und Kirchenregisterämter, die mir in dankenswertester Weise zur Benutzung zugestellt wurden. | {{NE}}Das 1912 Von mir im Auftrag der Württ. Kommission für Landesgeschichte herausgegebene Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher ist vollständig vergriffen. Eine Neuauflage ist schon im Interesse der Sippenforschung ein Bedürfnis. Dieselbe ist eine völlige Neubearbeitung auf Grund neuer, von den beiden Kirchenbehörden eingeforderter Berichte der Pfarr- und Kirchenregisterämter, die mir in dankenswertester Weise zur Benutzung zugestellt wurden. | ||
Die Anlage ist dieselbe geblieben. Die Kirchenbücher außerhalb Württembergs sind nur soweit beigezogen, als es nötig war, um den Gang des Kirchenbuchwesens bis zur Einführung derselben in Württemberg deutlich zu machen. Wie es bei der ersten Auflage gewünscht wurde, sind die Territorialherren genannt, die auf die Einführung Einfluß hatten. Bei den einzelnen Gemeinden war es schon um der vielen gleichnamigen Orte willen nötig, den betreffenden Kreis anzugeben. Hierbei ist die bisherige Kreiseinteilnng zugrunde gelegt. Die israelitischen Register, denen sich das Interesse in letzter Zeit wieder zugewandt hat, sind, soweit ich sie in Erfahrung bringen konnte, angehängt. Weitere, mir auf Anordnung des Evangelischen Oberkirchenrats zugegangene Berichte ermöglichten, noch weiter auf die Geschichte der evangelischen Kirchenbücher einzugehen. Auf schon früher geäußerte Wünsche habe ich die Kirchenkonventsprotokolle, soweit ich Kenntnis davon bekommen konnte, angegeben. Sie enthalten reiches Material für die Kulturgeschichte. Daß es nicht möglich ist, in allen Fällen ganz zuverlässige Angaben zu | {{NE}}Die Anlage ist dieselbe geblieben. Die Kirchenbücher außerhalb Württembergs sind nur soweit beigezogen, als es nötig war, um den Gang des Kirchenbuchwesens bis zur Einführung derselben in Württemberg deutlich zu machen. Wie es bei der ersten Auflage gewünscht wurde, sind die Territorialherren genannt, die auf die Einführung Einfluß hatten. Bei den einzelnen Gemeinden war es schon um der vielen gleichnamigen Orte willen nötig, den betreffenden Kreis anzugeben. Hierbei ist die bisherige Kreiseinteilnng zugrunde gelegt. Die israelitischen Register, denen sich das Interesse in letzter Zeit wieder zugewandt hat, sind, soweit ich sie in Erfahrung bringen konnte, angehängt. Weitere, mir auf Anordnung des Evangelischen Oberkirchenrats zugegangene Berichte ermöglichten, noch weiter auf die Geschichte der evangelischen Kirchenbücher einzugehen. Auf schon früher geäußerte Wünsche habe ich die Kirchenkonventsprotokolle, soweit ich Kenntnis davon bekommen konnte, angegeben. Sie enthalten reiches Material für die Kulturgeschichte. Daß es nicht möglich ist, in allen Fällen ganz zuverlässige Angaben zu machen, liegt bei einer Arbeit, die sich auf Berichte gründet, in der Natur der Sache, vor allem in der Schwierigkeit, sich in den schwer zu entziffernden, vergilbten Handschriften zurecht zu finden. Ich darf aber allen den Herren beider Konfessionen, die mir auf die Hunderte von Anfragen, die ich zur Klärung hinausgehen lassen mußte, freundlich geantwortet haben, aufrichtigen Dank sagen. | ||
machen, liegt bei einer Arbeit, die sich auf Berichte gründet, in der Natur der Sache, vor allem in der Schwierigkeit, sich in den schwer zu entziffernden, vergilbten Handschriften zurecht zu finden. Ich darf aber allen den Herren beider Konfessionen, die mir auf die Hunderte von Anfragen, die ich zur Klärung hinausgehen lassen mußte, freundlich geantwortet haben, aufrichtigen Dank sagen. |
Version vom 8. April 2017, 18:16 Uhr
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Vorwort.
Das 1912 Von mir im Auftrag der Württ. Kommission für Landesgeschichte herausgegebene Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher ist vollständig vergriffen. Eine Neuauflage ist schon im Interesse der Sippenforschung ein Bedürfnis. Dieselbe ist eine völlige Neubearbeitung auf Grund neuer, von den beiden Kirchenbehörden eingeforderter Berichte der Pfarr- und Kirchenregisterämter, die mir in dankenswertester Weise zur Benutzung zugestellt wurden.
Die Anlage ist dieselbe geblieben. Die Kirchenbücher außerhalb Württembergs sind nur soweit beigezogen, als es nötig war, um den Gang des Kirchenbuchwesens bis zur Einführung derselben in Württemberg deutlich zu machen. Wie es bei der ersten Auflage gewünscht wurde, sind die Territorialherren genannt, die auf die Einführung Einfluß hatten. Bei den einzelnen Gemeinden war es schon um der vielen gleichnamigen Orte willen nötig, den betreffenden Kreis anzugeben. Hierbei ist die bisherige Kreiseinteilnng zugrunde gelegt. Die israelitischen Register, denen sich das Interesse in letzter Zeit wieder zugewandt hat, sind, soweit ich sie in Erfahrung bringen konnte, angehängt. Weitere, mir auf Anordnung des Evangelischen Oberkirchenrats zugegangene Berichte ermöglichten, noch weiter auf die Geschichte der evangelischen Kirchenbücher einzugehen. Auf schon früher geäußerte Wünsche habe ich die Kirchenkonventsprotokolle, soweit ich Kenntnis davon bekommen konnte, angegeben. Sie enthalten reiches Material für die Kulturgeschichte. Daß es nicht möglich ist, in allen Fällen ganz zuverlässige Angaben zu machen, liegt bei einer Arbeit, die sich auf Berichte gründet, in der Natur der Sache, vor allem in der Schwierigkeit, sich in den schwer zu entziffernden, vergilbten Handschriften zurecht zu finden. Ich darf aber allen den Herren beider Konfessionen, die mir auf die Hunderte von Anfragen, die ich zur Klärung hinausgehen lassen mußte, freundlich geantwortet haben, aufrichtigen Dank sagen.