AVB 1872-01-008: Unterschied zwischen den Versionen

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::Berlin, den 11. Januar 1872.
::Berlin, den 11. Januar 1872.


Mittelst Allerhöchster Kabinetts-Ordre vom 6. d. M. ist bestimmt worden, daß der Stab des [[KR 5|Westpreußischen Kürassier-Regiments Nr. 5 am 1. Juni 1872 von Herrnstadt nach Guhrau zu verlegen ist. was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Mittelst Allerhöchster Kabinetts-Ordre vom 6. d. M. ist bestimmt worden, daß der Stab des [[KR 5|Westpreußischen Kürassier-Regiments Nr. 5]] am 1. Juni 1872 von Herrnstadt nach Guhrau zu verlegen ist. was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird.


:Kriegs-Ministerium.
:Kriegs-Ministerium.

Version vom 21. Februar 2017, 17:43 Uhr

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Flagge des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreiches.svg Armee-Verordnungs-Blatt (AVB)
1872 Verordnung Nr. 5 Armee-Verordnungs-Blatt 1872/1

Signatur

K.M. 11/1. 72

Datum

11.01.1872

Titel

Verlegung des Stabes des Westpreußischen Kürassier-Regiments Nr. 5

Berlin, den 11. Januar 1872.

Mittelst Allerhöchster Kabinetts-Ordre vom 6. d. M. ist bestimmt worden, daß der Stab des Westpreußischen Kürassier-Regiments Nr. 5 am 1. Juni 1872 von Herrnstadt nach Guhrau zu verlegen ist. was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird.

Kriegs-Ministerium.
Graf v. Roon

No. 288/1. 72. A.I.a.