Erbfolge: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(→Einführung: Verwandtschaftsbezeichnungen) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=Einführung= | =Einführung= | ||
Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein | Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch [[Zutphensches Erbrecht]].) | ||
Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der [[Blutsverwandtschaft]] verfahren | Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der [[Blutsverwandtschaft]] verfahren | ||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830) | Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830) | ||
== | ==Verwandtschaftsbezeichnungen== | ||
Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema: | Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema: | ||
[[Bild:Verwandtschaft deutsch.svg|thumb|900px|center|Chema von Verwandschaftsbezeichnungen]] | [[Bild:Verwandtschaft deutsch.svg|thumb|900px|center|Chema von Verwandschaftsbezeichnungen]] | ||
<br style="clear:both;" /> | <br style="clear:both;" /> |
Version vom 3. Oktober 2006, 08:40 Uhr
Einführung
Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch Zutphensches Erbrecht.)
Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der Blutsverwandtschaft verfahren
Schema der Erbfolge
Verwandtschaft deutsch.svg
Gesetz Teil 1
Quelle
Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)
Verwandtschaftsbezeichnungen
Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema: