Ahnenimplex: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Anmerkungen zur Legalität) |
(Fußnoten) |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
== Vergleiche == | == Vergleiche == | ||
*[[Blutsverwandtschaft]] | *[[Blutsverwandtschaft]] | ||
---- | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]] | [[Kategorie:Genealogischer Begriff]] |
Version vom 26. September 2006, 15:54 Uhr
Ahnenimplex, auch als Ahnenschwund bekannt, bezeichnet das Phänomen, dass durch Heirat innerhalb der Familie eine Generation nicht mehr aus (2 hoch n) Personen besteht.
Hier ist der einfachste, heute in Deutschland gesetzlich legale[1], Ahnenimplex dargestellt, der sich für einen Probanden ergibt, dessen Eltern Cousin und Cousine waren.
Auch generationenübergreifender Ahnenimplex ist möglich, hier in der einfachsten (heute in Deutschland ebenfalls gesetzlich legalen) Möglichkeit bei Heirat von Onkel und Nichte dargestellt:
Vergleiche
- ↑ § 1307 BGB verbietet lediglich Ehen in gerader Linie und zwischen Geschwistern