Baden/Staatshandbuch 1880/439: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Als Hochbaubehörden des Staates sind - neben den besondern Behörden der Eisenbahn-Verwaltung - die ''BAudirektion '' und die ''BEzirks-Bauinspektionen'' bestellt, deren Wirkungskreis durch die landesherrlichen Verordnungen vom 15. Juli 1859 und vom 16. April 1864 näher bestimmt wworden ist. Die Bezirks-BAuinspektionen haben das dem Staate zustehende Hpchbauwesen - mit theilweise Ausnahme der Militär- und der WEisenbahn-Bauten - zu besorgen, ferner auf Verlangen der zuständigen Verwaltungsbehörde dem BAuwesen der Gemeinden und der unter Staatsaufsicht stehenden andern Körperschaften und Stiftungen sich zu unterziehen und auf Ersuchen der Bezirks-Polizeibehörden bei technischen Aufgaben der BAupolizei mitzuwirken. | |||
{{NE}}Der Baudirektion liegt ob, die Entwürfe und Voranschläge der Bauinspektionen über die Ausführung neuer und die Unterhaltung bestehender Gebäude zu prüfen, die Dienstführung der Bezirks-BAuinspektionen zu überwachen und wichtigere Fragen der BAutechnik und BAupolizei zu begutachten. | |||
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Stationskontroleure:
Für die Haupt-Amtsbezirke Konstanz, Singen und Stühlingen.
Karl Friedrich Kreuschner, K. Pr. Steuerinspektor in Konstanz.
Für die Haupt-Amtsbezirke Säckingen, Lörrach, Freiburg, Lahr und Baden.
Adolf Habrecht, K. Pr. Steuerinspektor in Basel. Orden?
Für die Haupt-Amtsbezirke Karlsruhe, Heidelberg und Mannheim.
Hermann Ludwig Müller, K. Pr. Steuereinspektor in Mannheim.
VI. Baudirektion.
Als Hochbaubehörden des Staates sind - neben den besondern Behörden der Eisenbahn-Verwaltung - die BAudirektion und die BEzirks-Bauinspektionen bestellt, deren Wirkungskreis durch die landesherrlichen Verordnungen vom 15. Juli 1859 und vom 16. April 1864 näher bestimmt wworden ist. Die Bezirks-BAuinspektionen haben das dem Staate zustehende Hpchbauwesen - mit theilweise Ausnahme der Militär- und der WEisenbahn-Bauten - zu besorgen, ferner auf Verlangen der zuständigen Verwaltungsbehörde dem BAuwesen der Gemeinden und der unter Staatsaufsicht stehenden andern Körperschaften und Stiftungen sich zu unterziehen und auf Ersuchen der Bezirks-Polizeibehörden bei technischen Aufgaben der BAupolizei mitzuwirken.
Der Baudirektion liegt ob, die Entwürfe und Voranschläge der Bauinspektionen über die Ausführung neuer und die Unterhaltung bestehender Gebäude zu prüfen, die Dienstführung der Bezirks-BAuinspektionen zu überwachen und wichtigere Fragen der BAutechnik und BAupolizei zu begutachten.
1. Baudirektion.
Vorstand:
Adolf Helbling, Baurath. Orden?
Mitgleider:
Heinrich Lang, Oberbaurath und Professor. S. o.
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