Patentsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
#REDIRECT [[Patentensteuer (Westfalen)]]
Die Gewerbefreiheit wurde in Frankreich im Kontext der Französischen Revolution 1791 verkündet. Alle Privilegien, Monopole und Vorrechte von Unternehmern und [[Zunft|Zünften]] wurden damals aufgehoben.
 
=== Großherzogtum Berg/Königreich Westphalen===
Zunächst erfolgte die Einführung der Gewerbefreiheit im [[Großherzogtum Berg]] (1806) und danach im [[Königreich Westfalen]] (1807), um dann im gesamten annektierten Gebiet des [[Kaiserreich Frankreich|Kaiserreich Frankreich]]  eingeführt zu werden. Zwar waren im [[Königreich Westfalen]] die Monopole und Privilegien schon durch die Verfassung aufgehoben, 1809 erfolgte jedoch durch ein eigenes Gesetz das Verbot der [[Zunft|Zünfte]] und die Beschlagnahmung ihrer Vermögen. Ein ähnlich lautendes Gesetz wurde 1809 im [[Großherzogtum Berg]] erlassen.
 
===Staatliche Gewerbezulassung===
Seither erfolgte die Zulassung zu einem Gewerbe nicht mehr durch eine Zunft, sondern der Staat erteilte ein Gewerbepatent, das gegen die Zahlung einer bestimmten Summe, der „Patentsteuer“, erworben werden konnte. Qualitätskontrollen sollten dem Markt, also den Käufern, überlassen bleiben. Nur in 34 Fällen musste eine besondere Qualifikation nachgewiesen werden, so bei den Gesundheitsberufen.
 
===Neue Steuer===
Faktisch wurde damit eine neue Steuer eingeführt, um die Finanznot des Staates zu mildern.
 
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Kaiserreich Frankreich]]
[[Kategorie:Großherzogtum Berg]]

Aktuelle Version vom 28. September 2016, 10:01 Uhr

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