Staatsarchiv Schaffhausen: Unterschied zwischen den Versionen
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Mailadresse: <email>staatsarchiv@ktsh.ch</email> | Mailadresse: <email>staatsarchiv@ktsh.ch</email> | ||
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;Montag | ;Montag | ||
: | : nach Voranmeldung | ||
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: | :09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr | ||
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: | :09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr; | ||
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;Freitag | ;Freitag | ||
: | :09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr | ||
;Samstag | ;1. Samstag im Monat | ||
: | :9.00 - 12.00 Uhr nach Voranmeldung | ||
== Archivsprengel == | == Archivsprengel == | ||
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== Besucherregelungen == | == Besucherregelungen == | ||
=== Anmeldung === | === Anmeldung === | ||
=== Reglements === | * Die Voranmeldung hat bis zum vorhergehenden Freitag um 16.00 Uhr, unter Bestellung der benötigten Akten, zu geschehen. | ||
=== Reglements<ref>[http://www.sh.ch/Benutzungsbedingungen-OEffnung.329.0.html Benutzungsbedingungen]</ref> === | |||
* Das Staatsarchiv steht der Öffentlichkeit zur Benützung offen (vgl. Archivverordnung § 16). | |||
* In den Räumen des Staatsarchivs ist Rauchen, Essen und Trinken verboten. Tiere werden nicht eingelassen. | |||
* Archivalien, die sich im Stammhaus befinden, können zum Zeitpunkt des Besuches bestellt werden. | |||
* Archivalien, die sich in den Aussenlagern befinden, müssen drei Tage im Voraus bestellt werden. | |||
* Am Montag und am ersten Samstag im Monat werden keine Akten ausgegeben. Akten können bis zum vorangehenden Freitag, 16.00 Uhr, bestellt werden. | |||
* Bei aufwändigen Recherchen empfiehlt sich eine Voranmeldung. | |||
* An Personen oder Institutionen ausserhalb der Verwaltung werden keine Akten ausgeliehen. | |||
* In begründeten Fällen werden Fotokopien besorgt, sofern der Zustand der Vorlage es zulässt. Aus gebundenen Bänden werden keine Kopien gefertigt. Bei besonders empfindlichen Dokumenten und für Druckvorlagen wird vom Staatsarchiv ein Fotograf beauftragt. Für rein private Zwecke können die Benutzerin oder der Benutzer unter Umständen selbst fotografieren. Der Gebrauch von Scannern ist nicht gestattet. Die Entscheidung trifft der Staatsarchivar oder dessen Stellvertretung. | |||
* (Vgl. Archivverordnung § 20) Die Benützung des Staatsarchivs ist unentgeltlich. Für besondere Dienstleistungen für Dritte können Gebühren erhoben werden. | |||
<!-- Hier zum Beispiel eintragen: --> | <!-- Hier zum Beispiel eintragen: --> | ||
<!-- Voranmeldung erforderlich etc. --> | <!-- Voranmeldung erforderlich etc. --> | ||
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== Bestände des Archivs == | == Bestände des Archivs == | ||
=== Kirchenbücher === | |||
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2016, 08:35 Uhr
Adresse[1]
Staatsarchiv Schaffhausen
Rathausbogen 4
CH-8200 Schaffhausen
Schweiz
Telefon: +41 52 632 73 68
Telefax: +41 52 632 70 88
Webseite: http://www.staatsarchiv.sh.ch
Mailadresse: <email>staatsarchiv@ktsh.ch</email>
Öffnungszeiten[2]
- Montag
- nach Voranmeldung
- Dienstag
- 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr
- Mittwoch
- 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr;
Donnerstag
- 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr
- Freitag
- 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr
- 1. Samstag im Monat
- 9.00 - 12.00 Uhr nach Voranmeldung
Archivsprengel
Besucherregelungen
Anmeldung
- Die Voranmeldung hat bis zum vorhergehenden Freitag um 16.00 Uhr, unter Bestellung der benötigten Akten, zu geschehen.
Reglements[3]
- Das Staatsarchiv steht der Öffentlichkeit zur Benützung offen (vgl. Archivverordnung § 16).
- In den Räumen des Staatsarchivs ist Rauchen, Essen und Trinken verboten. Tiere werden nicht eingelassen.
- Archivalien, die sich im Stammhaus befinden, können zum Zeitpunkt des Besuches bestellt werden.
- Archivalien, die sich in den Aussenlagern befinden, müssen drei Tage im Voraus bestellt werden.
- Am Montag und am ersten Samstag im Monat werden keine Akten ausgegeben. Akten können bis zum vorangehenden Freitag, 16.00 Uhr, bestellt werden.
- Bei aufwändigen Recherchen empfiehlt sich eine Voranmeldung.
- An Personen oder Institutionen ausserhalb der Verwaltung werden keine Akten ausgeliehen.
- In begründeten Fällen werden Fotokopien besorgt, sofern der Zustand der Vorlage es zulässt. Aus gebundenen Bänden werden keine Kopien gefertigt. Bei besonders empfindlichen Dokumenten und für Druckvorlagen wird vom Staatsarchiv ein Fotograf beauftragt. Für rein private Zwecke können die Benutzerin oder der Benutzer unter Umständen selbst fotografieren. Der Gebrauch von Scannern ist nicht gestattet. Die Entscheidung trifft der Staatsarchivar oder dessen Stellvertretung.
- (Vgl. Archivverordnung § 20) Die Benützung des Staatsarchivs ist unentgeltlich. Für besondere Dienstleistungen für Dritte können Gebühren erhoben werden.
Bestände des Archivs
Kirchenbücher
Literatur
Suchhilfe
Einen Überblick über Suchhilfe in Archiven, sowohl Angebote als auch Gesuche, finden Sie im Artikel Archiv/Suchhilfe.
Angebot
Bei der Recherche im Archiv bin ich (ggfs. gegen Aufwandsentschädigung) gerne bereit:
Gesuch
Erfahrungen und Meinungen
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- Quellen