Baden/Staatshandbuch 1884/004: Unterschied zwischen den Versionen

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den luxemburgischen Herrschaften abfindet. Die Absicht, sein Land zur Deckung seiner Schulden zu verkaufen, veranlaßt die Besetzung eines Theils der oberen Markgrafschaft durch die Durlach'sche Linie. Doch wird das Land durch Urtheil des Reichshofrathes von 1622 seinen Söhnen zugesprochen, von denen Wilhelm I., † 1677, in der Markgrafschaft Baden und Hermann Fortunat in Rodemachern succedirt, der 1664 ohne männliche Nachkommen stirbt. Auf Wilhelm I. folgt der Enkel seines vorverstorbenen Sohnes Ferdinand Maximilian ''Ludwig Wilhelm'', der berühmte Heerführer, † 1707, Erbauer des Schlosses Rastatt und Gemahl der Markgräfin Sibylle, geb. Prinzessin von Lauenburg; ihm folgt bis 1761 sein Sohn Ludwig Georg und darauf dessen Bruder August Georg, mit dessen Tod 1771 die Baden-Badische Linie ausstirbt.
den luxemburgischen Herrschaften abfindet. Die Absicht, sein Land zur Deckung seiner Schulden zu verkaufen, veranlaßt die Besetzung eines Theils der oberen Markgrafschaft durch die Durlach'sche Linie. Doch wird das Land durch Urtheil des Reichshofrathes von 1622 seinen Söhnen zugesprochen, von denen Wilhelm I., † 1677, in der Markgrafschaft Baden und Hermann Fortunat in Rodemachern succedirt, der 1664 ohne männliche Nachkommen stirbt. Auf Wilhelm I. folgt der Enkel seines vorverstorbenen Sohnes Ferdinand Maximilian ''Ludwig Wilhelm'', der berühmte Heerführer, † 1707, Erbauer des Schlosses Rastatt und Gemahl der Markgräfin Sibylle, geb. Prinzessin von Lauenburg; ihm folgt bis 1761 sein Sohn Ludwig Georg und darauf dessen Bruder August Georg, mit dessen Tod 1771 die Baden-Badische Linie ausstirbt.

Aktuelle Version vom 21. Juli 2016, 16:19 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1884
Inhalt
Ortsregister:
A B D E F G H I/JK L M N O PQR S T U VW YZ
Personenregister:
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den luxemburgischen Herrschaften abfindet. Die Absicht, sein Land zur Deckung seiner Schulden zu verkaufen, veranlaßt die Besetzung eines Theils der oberen Markgrafschaft durch die Durlach'sche Linie. Doch wird das Land durch Urtheil des Reichshofrathes von 1622 seinen Söhnen zugesprochen, von denen Wilhelm I., † 1677, in der Markgrafschaft Baden und Hermann Fortunat in Rodemachern succedirt, der 1664 ohne männliche Nachkommen stirbt. Auf Wilhelm I. folgt der Enkel seines vorverstorbenen Sohnes Ferdinand Maximilian Ludwig Wilhelm, der berühmte Heerführer, † 1707, Erbauer des Schlosses Rastatt und Gemahl der Markgräfin Sibylle, geb. Prinzessin von Lauenburg; ihm folgt bis 1761 sein Sohn Ludwig Georg und darauf dessen Bruder August Georg, mit dessen Tod 1771 die Baden-Badische Linie ausstirbt.

      In der Baden-Durlach'schen Linie regiert Ernst I. bis zu seiner Entsagung 1552, in Glaubenssachen wie sein Vater vermittelnd. Sei Sohn Karl II., † 1577, führt die Reformation nach dem Augsburgischen Bekenntnisse durch, verlegt die Residenz von Pforzheim nach Durlach. Nach beendigter Vormundschaft 1584 theilen sich seine Söhne Ernst Freidrich, † 1604, Jakob, † 1590, und Georg Friedrich, † 1638, in die Lande, welche Georg Friedrich nach dem Tode der älteren Brüder wieder vereinigt. Durch den im Handel mit Eduard Fortunat verursachten Aufwand veranlaßt, müssen die Aemter Besigheim, Mundelsheim, Altensteig und Liebenzell von Ernst Friedrich veräußert werden. Durch seine Theilnahme an der Union und sein Eintreten für Friedrich V. von der Pfalz kommt Georg Friedrich nach der Schlacht bei Wimpfen in Acht, und tritt die Regierung 1622 an seinen Sohn Friedrich V. ab. Allein auch dieser wird aus seinem Besitz vertrieben und erst durch den Frieden von 1648 wieder eingesetzt, † 1659. Sein Sohn Friedrich VI., † 1677, sucht den Zustand des Landes nach den Verheerungen des 30jährigen Krieges wieder emporzubringen, allein schon dessen Sohn und Nachfolger Friedrich Magnus, † 1709, wird wiederholt durch die französischen Heere aus seinen Landen zeitweise verjagt und muß dieselben der entsetzlichen Verheerung Preis geben.

      Ihm folgt Karl Wilhelm, der Erbauer Karlsruhe's, † 1738, und da dessen Sohn vor dem Vater stirbt, weiter der Enkel Karl Friedrich, bis 1750 unter der väterlich verordneten