Amtliches Bahnhofsverzeichnis 1944/IV: Unterschied zwischen den Versionen

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'''II. Einreihung der Bahnhöfe'''
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{{NE}}Die Bahnhöfe sind nach den deutschen Einheits-ABC-Regeln des Ausschusses für wirtschaftliche Verwaltung in das Bahnhofsverzeichnis aufgenommen.


{{NE}}Zu beachten ist insbesondere:


# Ortsnamen mit vorangehenden Geschlechts-. Verhältnis- oder Eigenschaftwörtern, die getrennt vor dem Ortsnamen stehen (z B Alt- BAnzim, Zum Hohle), und Ortsnamen mit Vorsatzwörtern wie Bad, Burg, Dorf usw werden zum Namen gezogen und mit diesem zusammen als ein Wort behandelt.
# Zwischen den Vorsatzwörtern Sanct, Sankt, St wird kein Unterschie gemacht; sie sind alle unter Sankt eingereiht.
# Bei gleichnamigen Bahnhöfen steht zuerst der BAhnhof ohne Zusatzbezeichnung; es folgen die Bahnhöfe mit Zusatzbezeichnungen, unter sich geordnet nach der alphabetzischen Reihenfolge dieser Zusätze; klammern, Bindestriche und Verbindungsworte wie „bei, an der, Kreis usw“ bleiben dabei unberücksichtigt.


::Es folgen z B:


 
:::Neustadt (b. Coburg)
:::Neustadt (Donau)
:::Neustadt-Gillersdorf
:::Neustadt (Kr Marburg)
:::Neustadt a Rübenbge
:::Neustadt (Württ)
::: usw


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Version vom 2. Juni 2016, 16:02 Uhr

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Amtliches Bahnhofsverzeichnis 1944
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Vorbemerkungen

I. Das Bahnhofsverzeichnis enthält:

1. die Bahnhöfe und selbständigen Güter-, Eilgut- und Expreßgutabfertigungen und in einem Sonderabschnitt die übrigen selbständigen Dienstellen der Deutschen Reichsbahn.
Kennzeichen: fetter Druck der beiden ersten ZIffern der Bahnhofsnummer [1]
S Spalte 2, z B 03 296
2. die Bahnhöfe der deutschen Privatbahnen
Kennzeichen fetter Druck der drei letzten Ziffern der Bahnhofsnummer[1]
s. Spalte 2, z B 45 883
3. die Bahnhöfe mit Güterverkehr der Deutschen Kleinbahnen
Kennzeichen: Bahnhofsnummer[1] ohne jeden Fettdruck s. Spalte 2, z. B.
40 699 und die Bezeichnung der Kleinbahn slebst in Spalte 3
4. die Bahnhöfe der Böhmisch-Mährischen BAhnen (BMB)
5. die Bahnhöfe und selbständigen Dienststellen der Ostbahn

II. Einreihung der Bahnhöfe

      Die Bahnhöfe sind nach den deutschen Einheits-ABC-Regeln des Ausschusses für wirtschaftliche Verwaltung in das Bahnhofsverzeichnis aufgenommen.

      Zu beachten ist insbesondere:

  1. Ortsnamen mit vorangehenden Geschlechts-. Verhältnis- oder Eigenschaftwörtern, die getrennt vor dem Ortsnamen stehen (z B Alt- BAnzim, Zum Hohle), und Ortsnamen mit Vorsatzwörtern wie Bad, Burg, Dorf usw werden zum Namen gezogen und mit diesem zusammen als ein Wort behandelt.
  2. Zwischen den Vorsatzwörtern Sanct, Sankt, St wird kein Unterschie gemacht; sie sind alle unter Sankt eingereiht.
  3. Bei gleichnamigen Bahnhöfen steht zuerst der BAhnhof ohne Zusatzbezeichnung; es folgen die Bahnhöfe mit Zusatzbezeichnungen, unter sich geordnet nach der alphabetzischen Reihenfolge dieser Zusätze; klammern, Bindestriche und Verbindungsworte wie „bei, an der, Kreis usw“ bleiben dabei unberücksichtigt.
Es folgen z B:
Neustadt (b. Coburg)
Neustadt (Donau)
Neustadt-Gillersdorf
Neustadt (Kr Marburg)
Neustadt a Rübenbge
Neustadt (Württ)
usw
  1. 1,0 1,1 1,2 Die Erläuterungen dieser Ziffern siehe Abschitt V Nummerung.