Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs 1894/IV: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Die deutsche Reichsverfassung (Art. 55) bestimmt, daß die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine schwarz-weiß-rot sein soll. Eine Verordnung vom 25. Okt. 1867 verordnete über die Form der ''Handelsflagge'', daß dieselbe ein längliches Rechteck, bestehend aus drei gleich breiten horizontalen Streifen, von welchen der obere schwarz, der mittlere Weiß und der untere rot, bilden solle. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zur Länge soll wie zwei zu drei sein. Die Kauffahrteischiffe haben diese Flagge am Flaggstack auf dem Heck oder am hinteren Mast, und zwar in der Regel an der gaffel dieses Mastes, in Ermangelung eines solchen aber am Topp oder im Want zu führen. Eine kaiserliche Verordnung vom 8. Nov. 1892 bestimmt, daß dies für die Schiffe der deutschen Handelsmarine festgestellte Flagge die deutsche ''Nationalflagge'' bilden soll. | |||
{{NE}}Das Flaggtuch der deutschen ''Kriegsflagge'' wird durch ein schwarzes Kreuz in 4 Felder geteilt, von denen die 2 am Flaggstock liegenden kürzer als die rechtsseitigen sind. Die beiden längeren und das dritte untere Feld sind weiß. Das obere Feld zeigt die drei Horizontalstreifen der deutschen Handelsflagge: Schwarz-Weiß-Rot, mit darauf stehendem Eisernen Kreuz. Der Schnittpunkt der Kreuzarme wird vom preußischen Wappenadler in weißen und schwarzen Linien umgeben. - Die Kreigsflagge wird nach näherer Bestimmung des kaisers von der kaiserlichen Marine und von den im unmittelbaren Reichsdienst befindlichen Behörden und Anstalten des deutschen Heeres geführt. | |||
{{NE}}Die ''Kaiserstandarte'' aus gelben Seidentuch zeigt als Hauptfigur das stehende Eiserne Kreuz, dessen Außenkanten sind überall mit den Rändern des Flaggtuches decken; in der Mitte ist es vom kaiserlichen Wappenschild, umgeben von der Kette des Schwarzen Adlerordens, verdeckt, und auf seine Arme ist die Inschrift „Gott - Mit - Uns - 1870“ verteilt. Jedes der zwischenliegenden 4 gelben Felder ist mit 3 schwarzen Wappenadlern und einer goldenen Kaiserkrone geschmückt. Geheißt wird die Kaiserstandarte am Topp des Großmastes, jedes andre Kommando- und Unterscheidungszeichen aber gestrichen, sobald sich der Kaiser an Bord begibt. | |||
{{NE}}Die ''Standarte der Kaiserin'', ebenfalls aus gelben Seidentuch, unterscheidet sich von der des Kaisers wesentlich durch die Zeichnung, während dieselben Farben benutzt sind. Das Eiserne Kreuz, erheblich kleiner und ohne die Inschrift, aber in der Mitte ein W, oben die Krone, unten die Zahl enthaltend, nimmt hier die obere Ecke am Flaggstock ein. Der kaiserliche Wappenschild weicht nur in der Krone ab; das gelbe Flaggtuch schmücken schwarze Wappenadler. | |||
{{NE}}Die ''Kronprinzliche Standarte'' weicht von der kaiserlichen in der Wappenkrone, der roten Einfassung des Wappenschildes und dadurch ab, daß sie in den 4 gelben Feldern nur je 3 Wappenadler zeigt. | |||
{{NE}}Die ''Königsstandarte'' (nur auf besondern Befehl geheißt) zeigt auf rotem Grunde das Eiserne Kreuz, Ohne Inschrift, mit dem königlichen Wappenschild und in jedem der 4 Felder die Königskrone und 3 Wappenadler. | |||
{{NE}}Die ''Königinstandarte'' ist gleichfalls rot und zeigt (wie oben) das Eiserne Kreuz und in der Mitte den königlichen Wappenschild, Kronen und Adler. | |||
{{NE}}Die ''Standarte des königlichen Hauses'' weicht von der Königsstandarte einzig darin ab, daß statt Rot überall Weiß erscheint. | |||
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'''Flaggen der deutschen Einzelstaaten.''' | |||
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;Preußen: Die preußische Flagge zeigt die preußischen Farben, inmitten des weißen, oben und unten mit schwarzen Streifen eingefaßten Flaggtuches mit dreieckigem Ausschnitt ben preußischen Wappenadler. |
Version vom 24. Mai 2016, 19:58 Uhr
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Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs 1894 | |
Inhalt | |
Vorwort | |
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Deutsche Flaggen.
Die deutsche Reichsverfassung (Art. 55) bestimmt, daß die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine schwarz-weiß-rot sein soll. Eine Verordnung vom 25. Okt. 1867 verordnete über die Form der Handelsflagge, daß dieselbe ein längliches Rechteck, bestehend aus drei gleich breiten horizontalen Streifen, von welchen der obere schwarz, der mittlere Weiß und der untere rot, bilden solle. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zur Länge soll wie zwei zu drei sein. Die Kauffahrteischiffe haben diese Flagge am Flaggstack auf dem Heck oder am hinteren Mast, und zwar in der Regel an der gaffel dieses Mastes, in Ermangelung eines solchen aber am Topp oder im Want zu führen. Eine kaiserliche Verordnung vom 8. Nov. 1892 bestimmt, daß dies für die Schiffe der deutschen Handelsmarine festgestellte Flagge die deutsche Nationalflagge bilden soll.
Das Flaggtuch der deutschen Kriegsflagge wird durch ein schwarzes Kreuz in 4 Felder geteilt, von denen die 2 am Flaggstock liegenden kürzer als die rechtsseitigen sind. Die beiden längeren und das dritte untere Feld sind weiß. Das obere Feld zeigt die drei Horizontalstreifen der deutschen Handelsflagge: Schwarz-Weiß-Rot, mit darauf stehendem Eisernen Kreuz. Der Schnittpunkt der Kreuzarme wird vom preußischen Wappenadler in weißen und schwarzen Linien umgeben. - Die Kreigsflagge wird nach näherer Bestimmung des kaisers von der kaiserlichen Marine und von den im unmittelbaren Reichsdienst befindlichen Behörden und Anstalten des deutschen Heeres geführt.
Die Kaiserstandarte aus gelben Seidentuch zeigt als Hauptfigur das stehende Eiserne Kreuz, dessen Außenkanten sind überall mit den Rändern des Flaggtuches decken; in der Mitte ist es vom kaiserlichen Wappenschild, umgeben von der Kette des Schwarzen Adlerordens, verdeckt, und auf seine Arme ist die Inschrift „Gott - Mit - Uns - 1870“ verteilt. Jedes der zwischenliegenden 4 gelben Felder ist mit 3 schwarzen Wappenadlern und einer goldenen Kaiserkrone geschmückt. Geheißt wird die Kaiserstandarte am Topp des Großmastes, jedes andre Kommando- und Unterscheidungszeichen aber gestrichen, sobald sich der Kaiser an Bord begibt.
Die Standarte der Kaiserin, ebenfalls aus gelben Seidentuch, unterscheidet sich von der des Kaisers wesentlich durch die Zeichnung, während dieselben Farben benutzt sind. Das Eiserne Kreuz, erheblich kleiner und ohne die Inschrift, aber in der Mitte ein W, oben die Krone, unten die Zahl enthaltend, nimmt hier die obere Ecke am Flaggstock ein. Der kaiserliche Wappenschild weicht nur in der Krone ab; das gelbe Flaggtuch schmücken schwarze Wappenadler.
Die Kronprinzliche Standarte weicht von der kaiserlichen in der Wappenkrone, der roten Einfassung des Wappenschildes und dadurch ab, daß sie in den 4 gelben Feldern nur je 3 Wappenadler zeigt.
Die Königsstandarte (nur auf besondern Befehl geheißt) zeigt auf rotem Grunde das Eiserne Kreuz, Ohne Inschrift, mit dem königlichen Wappenschild und in jedem der 4 Felder die Königskrone und 3 Wappenadler.
Die Königinstandarte ist gleichfalls rot und zeigt (wie oben) das Eiserne Kreuz und in der Mitte den königlichen Wappenschild, Kronen und Adler.
Die Standarte des königlichen Hauses weicht von der Königsstandarte einzig darin ab, daß statt Rot überall Weiß erscheint.
Flaggen der deutschen Einzelstaaten.
- Preußen
- Die preußische Flagge zeigt die preußischen Farben, inmitten des weißen, oben und unten mit schwarzen Streifen eingefaßten Flaggtuches mit dreieckigem Ausschnitt ben preußischen Wappenadler.