Amtsblatt G 1846 No.47 Verord.253: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1846, Nr.47, Verordnung Nr.235, S.192 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Aktuelle Version vom 30. April 2016, 07:51 Uhr
- 7.11.1846, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1846, No.47, Verordnung No.235
- Neu entstandene Etablissements im Kreise Sensburg betr.
- Im Kreise Sensburg sind mehrere neue Etablissements unter folgenden von uns genehmigten Benennungen entstanden:
- 1. Im Kirchspiele Seehesten
- Waldhausen, ehemals zu Groß Bosem gehörig, zwischen Groß Bosem, Weißenburg und Scziersbowen gelegen;
- Berghof, zu Weißenburg und Pfaffendorf gelegen.
- 2. Im Kirchspiele Eichmedien
- Mittel Salpkeim, zu Salpkeim gehörig, nördlich von diesem Orte und in der Mitte zwischen dem Jlawki- und Wirschemintsee gelegen;
- Neu Salpkeim, zu Salpkeim gehörig, nordöstlich von diesem Orte und südlich vom Jlawkisee gelegen;
- Ober Salpkeim, im Osten von Salpkeim, wozu es gehört, auf einem Berge gelegen;
- Nieder Salpkeim, gleichfalls zu Salpkeim gehörig und im Osten davon gelegen.
- 3. Im Kirchspiele Nikolaiken
- Mittel Woßnitzen und Neu Woßnitzen zu Woßnitzen gehörig und zwischen diesem Orte und dem Luckneinensee gelegen;
- Neu Prawdowen, nordwestlich von Prawdowen, wozu es gehört, und südöstlich von Lubjewen gelegen. [1]
- 1. Im Kirchspiele Seehesten