Amtsblatt G 1854 No.2 Verord.10: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''29.12.1853, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, No.2, Verordnung No.10
* '''29.12.1853, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, No.2, Verordnung No.10
:''Vier neue Etablissements ''
:''Vier neue Etablissements ''
:# Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden
:# Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft [[Langenbrück (Landkreis Sensburg)|Langenbrück]] entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name [[Paulinenhof (Landkreis Sensburg)|Paulinenhof-Langenbrück]] beigelegt worden
:# Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden  
:# Dem aus der Dorfschaft [[Surmowen|Surmove]], Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden  
:# Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden
:# Dem auf der städtischen Feldmark [[Marggrabowa]] neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name [[Elisenhöhe]] beigelegt worden
:# Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. <ref name="AMT1854">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.2, Verordnung Nr.10, S.5 {{MDZ|bsb10694633|27}}</ref><noinclude><references/></noinclude>
:# Dem aus der Dorfschaft [[Wosnitzen|Woßnitzen]], Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name [[Kettnershof|Ober-Woßnitzen]] beigelegt worden. <ref name="AMT1854-10">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.2, Verordnung Nr.10, S.5 {{MDZ|bsb10694633|27}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 19. April 2016, 13:08 Uhr

  • 29.12.1853, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, No.2, Verordnung No.10
Vier neue Etablissements
  1. Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden
  2. Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden
  3. Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden
  4. Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. [1]
  5. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.2, Verordnung Nr.10, S.5 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums