Magistratsverfasssung (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
==Einleitung==
Der Magistrat oder Stadtrat vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.  
Der Magistrat oder [[Stadtrat (Westfalen)|Stadtrat]] vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.  


===Grundlage: [[Magistratsverfasssung (Westfalen)|Magistratsverfasssung]]===
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===Beispiele von Wahlstatuten für [[Stadtrat (Westfalen)|Stadträte]]===
===Beispiele von Wahlstatuten für [[Stadtrat (Westfalen)|Stadträte]]===
* [[Minden]] 1301: Die angeseheneren Bürger ([[Ratsgeschlecht|Schöffengeschlechter]]) wählen aus den Kaufleuten und den 3 [[Amt (Bedeutung)|Ämtern]] ([[Gilde|Gilden]]) der [[Bäcker]], [[Schuster]] und [[Fleischer]] ein Wahlkollegium von 40 Personen (22 Kaufleuten und je 6 Vertreter der genannten  [[Amt (Bedeutung)|Ämter]] ([[Gilde|Gilden]]), die aus ihrer Reihe die 12 eigentlichen Wahlmänner bestimmen. Diese wählen zweimal im Jahr aus den 40 und der Gemeinheit (communitas civium) je 6 Ratsherren.  
* [[Minden]] 1301: Die angeseheneren männlichen Bürger ([[Ratsgeschlecht (Westfalen)|Schöffengeschlechter]]) wählen aus den Kaufleuten und den 3 [[Amt (Bedeutung)|Ämtern]] ([[Gilde|Gilden]]) der [[Bäcker]], [[Schuster]] und [[Fleischer]] ein Wahlkollegium von 40 männlichen Personen (22 Kaufleuten und je 6 Vertreter der genannten  [[Amt (Bedeutung)|Ämter]] ([[Gilde|Gilden]]), die aus ihrer Reihe die 12 eigentlichen Wahlmänner bestimmen. Diese wählen zweimal im Jahr aus den 40 Männern und der männlichen Gemeinheit (communitas civium) je 6 Ratsherren.  
*  [[Borken (Kreis Borken)#Verwaltung]]
*  [[Borken (Kreis Borken)#Verwaltung]]
*  [[Haltern am See#Verwaltung]]
*  [[Haltern am See#Verwaltung]]
*  [[Hamm#Verwaltung]]


====Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung====
====Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung====
* [[Einbeck]]: Der Rat erscheint zuerst 1252 zusammen mit dem herzoglichen [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] und der [[Gemeinde]]. Diese [[oppidum|universitas oppidi]] 1273 sowie [[civitas]] und [[communitas]] 1279 genannt. Der [[Stadtrat]] damals offenbar noch ein [[Ratsgeschlecht|Geschlechterrat]], konnte also nicht allein entscheiden, wenigstens nicht in allen Angelegenheiten. Nach Ausscheiden des [[Vogt (Verwaltung)|Vogtes]]  vor 1300 erlangten die meisten [[Gilde|Gilden]] 1348 Sitz und Stimme im Rat. Die [[Ratsgeschlecht|Ratsgeschlechter]] waren etwa in gleicher Stärke im Rate vertreten, die [[Kaufgilde]] hatte 3 Sitze im Rat, auch wurde der [[Bürgermeister]] jedesmal aus ihr gewählt; die übrigen angesehenen und begüterten Familien werden sich damals zu der [[Gemeinheitsgilde]] zusammengeschlossen haben. Diese sandte 2 Mitglieder in den [[Rat]]. 12 [[Ratsherr|Ratsherren]] wurden jedes Jahr am Tage vor Michaelis gewählt; die neuen [[Ratsherr|Ratsherren]] wählten aus ihrer Mitte einen [[Bürgermeister]], der bisher sitzende Rat wurde alter Rat.
* [[Einbeck#Verwaltung]]


==Literatur==
* Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft ISBN 978-3-412-20940-7


[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]

Aktuelle Version vom 17. April 2016, 06:47 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Magistratsverfasssung

Einleitung

Der Magistrat oder Stadtrat vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.

Grundlage: Magistratsverfasssung

Die Grundlage bildete die entweder vom Landesherrn gegebene oder selbst beschlossene lokale Magistratsverfasssung.

Beispiele von Wahlstatuten für Stadträte

Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung

Literatur

  • Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft ISBN 978-3-412-20940-7