Magistratsverfasssung (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen

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====Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung====
====Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung====
* [[Einbeck]]: Der Rat erscheint zuerst 1252 zusammen mit dem herzoglichen [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] und der [[Gemeinde]]. Diese [[oppidum|universitas oppidi]] 1273 sowie [[civitas]] und [[communitas]] 1279 genannt. Der [[Stadtrat]] damals offenbar noch ein [[Ratsgeschlecht|Geschlechterrat]], konnte also nicht allein entscheiden, wenigstens nicht in allen Angelegenheiten. Nach Ausscheiden des [[Vogt (Verwaltung)|Vogtes]]  vor 1300 erlangten die meisten [[Gilde|Gilden]] 1348 Sitz und Stimme im Rat. Die [[Ratsgeschlecht|Ratsgeschlechter]] waren etwa in gleicher Stärke im Rate vertreten, die [[Kaufgilde]] hatte 3 Sitze im Rat, auch wurde der [[Bürgermeister]] jedesmal aus ihr gewählt; die übrigen angesehenen und begüterten Familien werden sich damals zu der [[Gemeinheitsgilde]] zusammengeschlossen haben. Diese sandte 2 Mitglieder in den [[Rat]]. 12 [[Ratsherr|Ratsherren]] wurden jedes Jahr am Tage vor Michaelis gewählt; die neuen [[Ratsherr|Ratsherren]] wählten aus ihrer Mitte einen [[Bürgermeister]], der bisher sitzende Rat wurde alter Rat.
* [[Einbeck#Verwaltung]]




[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]

Version vom 15. April 2016, 14:42 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Magistratsverfasssung

Einleitung

Der Magistrat oder Stadtrat vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.

Grundlage: Magistratsverfasssung

Die Grundlage bildete die entweder vom Landesherrn gegebene oder selbst beschlossene lokale Magistratsverfasssung.

Beispiele von Wahlstatuten für Stadträte

Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung