Wilkendorf, Herz Jesu (rk)/Umverteilung1939: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Nr. 94. Urkunde über die Errichtung einer in kirchlichseelsorglicher Beziehung selbständigen Kuratie Wilkendorf.''' <ref name="BIS">Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Ermland, Jahrgang 1937, S.56</ref>   
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* Nr. 94. Urkunde über die Errichtung einer in kirchlichseelsorglicher Beziehung selbständigen Kuratie Wilkendorf. <ref name="BIS">Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Ermland, Jahrgang 1937, S.56</ref>   
:Zur Erleichterung der Seelsorge im Gebiet der Pfarrei Heiligelinde ordne ich hierdurch folgendes an:<br>
:Zur Erleichterung der Seelsorge im Gebiet der Pfarrei Heiligelinde ordne ich hierdurch folgendes an:<br>
:1. Zu einer in kirchlich-seelsorglicher Beziehung selbständigen Kuratie Wilkendorf werden die kathoIischen Einwohner der nachstehend benannten Orte vereinigt:
:1. Zu einer in kirchlich-seelsorglicher Beziehung selbständigen Kuratie Wilkendorf werden die kathoIischen Einwohner der nachstehend benannten Orte vereinigt:
::a) aus der Pfarrei Heiligelinde:  
::a) aus der Pfarrei Heiligelinde:  
:::Wilkendorf mit [[Deinau]] und  [[Bärenwinkel]], [[Bäslack]] mit [[Rehstall]] und [[Wangotten]], [[Laxdoyen]] mit [[Heinrichssorge]], [[Rudwangen]];  
::Wilkendorf mit [[Deinau]] und  [[Bärenwinkel (Landkreis Rastenburg)|Bärenwinkel]], [[Bäslack]] mit [[Rehstall]] und [[Wangotten]], [[Laxdoyen]] mit [[Heinrichssorge (Landkreis Rastenburg)|Heinrichssorge]], [[Rudwangen]];  
::b) aus der Pfarrei Sensburg:
::b) aus der Pfarrei Sensburg:
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::[[Bosemb|Bosemb]];
::c) aus der Pfarrei Rastenburg:
::c) aus der Pfarrei Rastenburg:
:::[[Grunau (Landkreis Sensburg)|Grunau]].
::[[Grunau (Landkreis Sensburg)|Grunau]].
:2. Der in Wilkendorf angestellte Kuratus erhält hiermit alle Vollmachten zur Seelsorge mit dem Recht und der Pflicht, alle pfarramtlichen Handlungen für die in den<br>vorbenannten Orten wohnhaften Katholiken selbständig und verantwortlich zu vollziehen. Insbesondere wird ihm gemäß can. 1096 § 1 die Vollmacht zur Assistenz<br>bei Eheschließungen im Kuratiebezirk zuerkannt. Er hat eigene Kirchenbücher zu führen.  
:2. Der in Wilkendorf angestellte Kuratus erhält hiermit alle Vollmachten zur Seelsorge mit dem Recht und der Pflicht, alle pfarramtlichen Handlungen für die in den vorbenannten Orten wohnhaften Katholiken selbständig und verantwortlich zu vollziehen. Insbesondere wird ihm gemäß can. 1096 § 1 die Vollmacht zur Assistenz bei Eheschließungen im Kuratiebezirk zuerkannt. Er hat eigene Kirchenbücher zu führen.  
:3. Die Kuratie Wilkendorf verbleibt bis auf weiteres im Pfarrverband Heiligelinde. Die kirchliche Vermögensverwaltung wird vom Kirchenvorstand Heiligelinde weiter-<br>hin ausgeübt. Es sind aber für Wilkendorf gesonderte Rechnungen zu führen.  
:3. Die Kuratie Wilkendorf verbleibt bis auf weiteres im Pfarrverband Heiligelinde. Die kirchliche Vermögensverwaltung wird vom Kirchenvorstand Heiligelinde weiterhin ausgeübt. Es sind aber für Wilkendorf gesonderte Rechnungen zu führen.  
:Frauenburg, den 24. Mai 1937.<br>
:Frauenburg, den 24. Mai 1937.
:Der Bischof von Ermland<br>
:Der Bischof von Ermland
:I. V. Marquardt,  Generalvikar.<br>
:I. V. Marquardt,  Generalvikar.
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Aktuelle Version vom 26. März 2016, 05:25 Uhr

  • Nr. 94. Urkunde über die Errichtung einer in kirchlichseelsorglicher Beziehung selbständigen Kuratie Wilkendorf. [1]
Zur Erleichterung der Seelsorge im Gebiet der Pfarrei Heiligelinde ordne ich hierdurch folgendes an:
1. Zu einer in kirchlich-seelsorglicher Beziehung selbständigen Kuratie Wilkendorf werden die kathoIischen Einwohner der nachstehend benannten Orte vereinigt:
a) aus der Pfarrei Heiligelinde:
Wilkendorf mit Deinau und Bärenwinkel, Bäslack mit Rehstall und Wangotten, Laxdoyen mit Heinrichssorge, Rudwangen;
b) aus der Pfarrei Sensburg:
Bosemb;
c) aus der Pfarrei Rastenburg:
Grunau.
2. Der in Wilkendorf angestellte Kuratus erhält hiermit alle Vollmachten zur Seelsorge mit dem Recht und der Pflicht, alle pfarramtlichen Handlungen für die in den vorbenannten Orten wohnhaften Katholiken selbständig und verantwortlich zu vollziehen. Insbesondere wird ihm gemäß can. 1096 § 1 die Vollmacht zur Assistenz bei Eheschließungen im Kuratiebezirk zuerkannt. Er hat eigene Kirchenbücher zu führen.
3. Die Kuratie Wilkendorf verbleibt bis auf weiteres im Pfarrverband Heiligelinde. Die kirchliche Vermögensverwaltung wird vom Kirchenvorstand Heiligelinde weiterhin ausgeübt. Es sind aber für Wilkendorf gesonderte Rechnungen zu führen.
Frauenburg, den 24. Mai 1937.
Der Bischof von Ermland
I. V. Marquardt, Generalvikar.
Die kath. Kirche in Wilkendorf (2009)
  1. Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Ermland, Jahrgang 1937, S.56