Rastenburg/Standesamt G: Unterschied zwischen den Versionen

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* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amts-bezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Rastenburg wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.<ref> {{Wikipedia-Link |Preußische_Gesetzessammlung|Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182}}</ref> <ref> [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf Westfälische Geschichte online]</ref>
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* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden (Gerichten) übergeben. Da es aus Kostengründen nur in den Städten hauptamtliche Standesbeamte gab, war diese Arbeit in den Gemeinden ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte, sie erhielten nur einen Ehrensold. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. <ref> [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf Westfälische Geschichte online]</ref> <ref>Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.551 {{MDZ|bsb11180220|549}}</ref> <ref> {{Wikipedia-Link |Preußische_Gesetzessammlung|Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182}}</ref>
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====Fußnoten====
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Version vom 25. März 2016, 05:49 Uhr

  • Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden (Gerichten) übergeben. Da es aus Kostengründen nur in den Städten hauptamtliche Standesbeamte gab, war diese Arbeit in den Gemeinden ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte, sie erhielten nur einen Ehrensold. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. [1] [2] [3]

Fußnoten