Amtsblatt G 1869 No.43 Verord.594: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''22.4.1869, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.21, Verordnung No.268
* '''18.10.1869, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.43, Verordnung No.594
: Ich habe in Johannisburg einen kathol. Seelsorger in der Person des Kuratus Bernh. Blaschy angestellt und demselben die<br>Patoration der in der Stadt selbst und in einem Umkreise bis auf zwei Meilen hin wohnenden Katholiken übertragen. Dem-<br>nach tritt Blaschy den letztern gegenüber in alle Recht und Pflichten eines zuständigen Pfarrers, selbstverständlich unter<br>Beachtung der bezüglich der Civilstandsregister und des des Aufgebots im Gesetze vorgesehenen Beschränkungen, soweit<br>diese nicht schon das Einpfarrungsdekret vom 14. Januar 1817 (cf. Amtsblatt der Königl.Regierun zu vom Jahre 1817 Seite 68)<br>aufgehoben sind.
: Durch Theilung der Forstreviere Borken und Rothebude, ist ein neues Forstrevier [[Oberförsterei Heydtwalde|Heydtwalde]] gebildet worden, welches die Beläufe [[Forsthaus Heydtwalde|Budßisken]], [[Theerofen]], [[Borreck]], [[Forsthaus Lindenberg|Grodßisko]], [[Forsthaus Teufelsberg|Teufelsberg]] und [[Hegewald]] umfaßt und dessen Revier-Verwalter seinen Wohnsitz in [[Budzisken (Landkreis Angerburg)|Budßisken]] angewiesen erhalten hat. Die Oberförsterstelle qu. ist vm 1. d. Mts. an den Oberförster-Candidaten Wohlfromm verliehen worden. Die Forstkasse des Reviers ist zu [[Benkheim]]. <ref name="AMT69-594">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.43, Verordnung Nr.594, S.271 {{MDZ|bsb10694648|306}}</ref> <noinclude><references/> [[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
:Die betreffenden katholischen Glaubensgenossen erhalten hievon Nachricht mit der Weisung, sich wegen des Gottesdienstes,<br>des Empfangs der heiligen Sakramente und der Parochialhandlungen an den genannten Geistlichen zu wenden.
: Frauenburg, den 22. April 1860.
:Der Bischof von Ermland, Philippus. <ref name="AMT69-594">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.43, Verordnung Nr.594, S.271 {{MDZ|bsb10694648|306}}</ref> <noinclude><references/> [[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 23. März 2016, 13:29 Uhr

  • 18.10.1869, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.43, Verordnung No.594
Durch Theilung der Forstreviere Borken und Rothebude, ist ein neues Forstrevier Heydtwalde gebildet worden, welches die Beläufe Budßisken, Theerofen, Borreck, Grodßisko, Teufelsberg und Hegewald umfaßt und dessen Revier-Verwalter seinen Wohnsitz in Budßisken angewiesen erhalten hat. Die Oberförsterstelle qu. ist vm 1. d. Mts. an den Oberförster-Candidaten Wohlfromm verliehen worden. Die Forstkasse des Reviers ist zu Benkheim. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.43, Verordnung Nr.594, S.271 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums