Domänenamt Grumbkowkaiten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Grumbkowkaiten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Pillkallen zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|68}}</ref>
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Grumbkowkaiten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Pillkallen zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|68}}</ref>
* Das Domänenamt Grumbkowkaiten bestand aus 3 Vorwerken und 69 Dörfern wie folgt: <ref name="GO1">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.35 {{MDZ|bsb10000858|47}}</ref>:
* Das Domänenamt Grumbkowkaiten bestand aus 3 Vorwerken und 69 Dörfern wie folgt: <ref name="GO1">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.35 {{MDZ|bsb10000858|47}}</ref>:
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* '''1809:''' Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
* '''1809:''' Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.

Version vom 5. März 2016, 08:32 Uhr

Domänenamt Grumbkowkaiten

  • 1722: Das Domänenamt Grumbkowkaiten wurde 1722 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk Grumbkowkaiten. [1] [2]
  • Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Grumbkowkaiten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Pillkallen zugeschlagen. [3]
  • Das Domänenamt Grumbkowkaiten bestand aus 3 Vorwerken und 69 Dörfern wie folgt: [2]:
Bildehnen, Amtsvorwerk Girrehlischken, Vorwerk Grumbkowkaiten, Kötschen, Paplienen, Radszen (Ksp. Willuhnen)
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  • 1809: Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
  • 1819: Mit der Verfügung vom 8.12.1819 wurden im Regierungsbezirk Gumbinnen die Domänen-Ämter zum 31.12.1819 aufgelöst, an ihrer Stelle traten die Kreiskassen, die ihren Sitz in den jeweiligen Kreisen hatten. [4]
  1. Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.315-319
  2. 2,0 2,1 Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.35 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  3. Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  4. Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.382-386