Amtsblatt G 1858 No.19 Verord.141: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.19, Verord. 141, S.96 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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: was hiermit bekanntgemacht wird. <ref name="AMT58_141">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.19, Verord. 141, S.96 {{MDZ|bsb10694637|144}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 1. März 2016, 16:27 Uhr
- 3.5.1858, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.19, Verordnung 141
- Die Vereinigung verschiedener Etablissements zu einem Kommunalverbande betr.
- Auf Grund des §.1 des Gesetzes vom 14.April 1856 sind zu einem Kommunal-Verbande vereinigt worden,
- im Kreise Angerburg:
- 1. das Abdeckerei-Etablissement Knobbenort mit der Dorfschaft gleichen Namens;
- 2.das von der Königl. Borker Forst abgezweigte Wolkus Mühlen-Etablissement mit der Dorfschaft Przerwanken;
- im Kreise Gumbinnen:
- 3. das Gut Schlappacken und das von demselben abgetrennte Kruggrundstück mit der Dorfschaft Schlappacken,
- 4. das köllmische Gut Berczienen mit der Dorfschaft Florkehmen
- im Kreise Pillkallen:
- 5. das Krug- und Schmiedegrundstück Dörschkehmen mit dem selbständigen Gutsbezirk Dörschkehmen,
- was hiermit bekanntgemacht wird. [1]