Amtsblatt G 1858 No.19 Verord.141: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''3.5.1858, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.19, Verordnung 141
* '''3.5.1858, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.19, Verordnung 141
:''Neu entstandenes Etablissement Seefeld ''
:''Die Vereinigung verschiedener Etablissements zu einem Kommunalverbande betr. ''
:Dem in der der Feldmark Groß Wronnen, Kirchspiels und Kreises Lötzen, neu entstandenen, zum Kommunal-Verbande von Groß Wronnen gehörigen Abbau des Besitzers Lechlin, ist auf Antrag des letzteren, der Name Seefeld beigelegt worden. <ref name="AMT58_141">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.19, Verord. 141, S.96 {{MDZ|bsb10694637|144}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
:Auf Grund des §.1 des Gesetzes vom 14.April 1856 sind zu einem Kommunal-Verbande vereinigt worden,
: im Kreise Angerburg:
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:2.das von der Königl. Borker Forst abgezweigte [[ Wilkusmühle|Wolkus Mühlen-Etablissement]] mit der Dorfschaft [[Przerwanken]];
: im Kreise Gumbinnen:
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Aktuelle Version vom 1. März 2016, 16:27 Uhr

  • 3.5.1858, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.19, Verordnung 141
Die Vereinigung verschiedener Etablissements zu einem Kommunalverbande betr.
Auf Grund des §.1 des Gesetzes vom 14.April 1856 sind zu einem Kommunal-Verbande vereinigt worden,
im Kreise Angerburg:
1. das Abdeckerei-Etablissement Knobbenort mit der Dorfschaft gleichen Namens;
2.das von der Königl. Borker Forst abgezweigte Wolkus Mühlen-Etablissement mit der Dorfschaft Przerwanken;
im Kreise Gumbinnen:
3. das Gut Schlappacken und das von demselben abgetrennte Kruggrundstück mit der Dorfschaft Schlappacken,
4. das köllmische Gut Berczienen mit der Dorfschaft Florkehmen
im Kreise Pillkallen:
5. das Krug- und Schmiedegrundstück Dörschkehmen mit dem selbständigen Gutsbezirk Dörschkehmen,
was hiermit bekanntgemacht wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.19, Verord. 141, S.96 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums