Amtsblatt G 1859 No.37 Verord.258: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''1.9.1859, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.37, Verordnung No.258
* '''1.9.1859, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.37, Verordnung No.258
:''Die Bildung eines besonderen Gemeinde-Bezirks aus der Ortschaft Lindendorf ''
:''Kommunalisierung einiger Grundstücke im Kreise Pillkallen betr. A.d.J 2366.Aug. ''
:Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 1sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus der im Kreise Sensburg belegenen Ortschaft Lindendorf, unter Abtrennung derselben von der fiskalischen Nikolaiker Forst, ein besonderer Gemeindebezirk gebildet wird, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. <ref name="AMT59L">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.46, Verordnung Nr.332, S.244 {{MDZ|bsb10694638|394}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
: Gemäߧ.1, Alinea 7 des Gesetzes vom 14ten April 1856, die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen betreffend, wird hiermit bekannt gemacht, daß folgende zu [[Eichenfelde (Ksp. Mallwischken)|Eichenfelde]] gehörigen Grundstücke:
# das des Wirths Adolph Mertins mit einer Fläche von 22 [[Morgen]] 20 Ruthen;
# das der Wittwe Neubacher mit 70 Morgen 125 Ruthen;
# das des  Wirths David Steiner mit 61 Morgen 52 Ruthen,
:mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten von dem Gutsbezirk der Königl. Tzullinner Forst, dem sie bisher in die Beziehung angehört haben, abgetrennt und das zu 1 erwähnte Grundstück mit dem Gemeinde-Verband [[Mallwischken]], Kreises Pillkallen, die zu 2 und 3 gedachten Grundstücke dagegen mit dem Gemeinde-Verband [[Werdehlischken|Werdelischken]], gleichfalls Kreises Pillkallen, vereinigt worden sind. <ref name="AMT59-258">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.37, Verordnung Nr.258, S.197 {{MDZ|bsb10694638|335}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 22. Februar 2016, 07:31 Uhr

  • 1.9.1859, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.37, Verordnung No.258
Kommunalisierung einiger Grundstücke im Kreise Pillkallen betr. A.d.J 2366.Aug.
Gemäߧ.1, Alinea 7 des Gesetzes vom 14ten April 1856, die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen betreffend, wird hiermit bekannt gemacht, daß folgende zu Eichenfelde gehörigen Grundstücke:
  1. das des Wirths Adolph Mertins mit einer Fläche von 22 Morgen 20 Ruthen;
  2. das der Wittwe Neubacher mit 70 Morgen 125 Ruthen;
  3. das des Wirths David Steiner mit 61 Morgen 52 Ruthen,
mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten von dem Gutsbezirk der Königl. Tzullinner Forst, dem sie bisher in die Beziehung angehört haben, abgetrennt und das zu 1 erwähnte Grundstück mit dem Gemeinde-Verband Mallwischken, Kreises Pillkallen, die zu 2 und 3 gedachten Grundstücke dagegen mit dem Gemeinde-Verband Werdelischken, gleichfalls Kreises Pillkallen, vereinigt worden sind. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.37, Verordnung Nr.258, S.197 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums