Patentsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier ein Bescheid über die Patentsteuer für den Schustermeister Anton Selting aus der [[Ramsdorf (Velen)|Gemeinde Ramsdorf]] im [[Lippedepartement|Departement Lippe]] des Jahres 1812:
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===[[Königreich Westfalen]]===
Von  Anfgang  1809  an  wurde auch  im [[Königreich Westfalen]] die  durch  Gesetz  vom  05.08.1808  eingeführte [[Patentsteuer]]  erhoben,  die  sich im [[Königreich Westfalen]] von  der  französischen im [[Kaiserreich Frankreich]] in  der  Zahl  der  Gewerbeklassen  und  in  der  Forderung,  daß  der  Gewerbetreibende  für  jeden ihm  betriebenen  Erwerbszweig  ein  besonderes  Patent  lösen  mußte,  unterschied.  Sie  wurde das  Vorbild  für  die  preußische  Gewerbesteuer von  1810.


[[Kategorie:Handwerk]]
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Version vom 19. Februar 2016, 15:49 Uhr

Einleitung

Die Gewerbefreiheit wurde in Frankreich im Kontext der Französischen Revolution 1791 verkündet. Alle Privilegien, Monopole und Vorrechte von Unternehmern und Zünften wurden damals aufgehoben.

Großherzogtum Berg/Königreich Westphalen

Zunächst erfolgte die Einführung der Gewerbefreiheit im Großherzogtum Berg (1806) und danach im Königreich Westfalen (1807), um dann im gesamten annektierten Gebiet des Kaiserreich Frankreich eingeführt zu werden. Zwar waren im Königreich Westfalen die Monopole und Privilegien schon durch die Verfassung aufgehoben, 1809 erfolgte jedoch durch ein eigenes Gesetz das Verbot der Zünfte und die Beschlagnahmung ihrer Vermögen. Ein ähnlich lautendes Gesetz wurde 1809 im Großherzogtum Berg erlassen.

Beschlagnahme des Zunftvermögens

Die Unterlagen und Archivalien über die Beschlagnahmungen sind auch heute noch in den regionalen Archiven bei den entsprechenden Rechtsnachfolgern zu finden.

Staatliche Gewerbezulassung

Seither erfolgte die Zulassung zu einem Gewerbe nicht mehr durch eine Gilde (Zunft), sondern der Staat erteilte ein Gewerbepatent, das gegen die Zahlung einer bestimmten Summe, der „Patentsteuer“, erworben werden konnte. Qualitätskontrollen sollten dem Markt, also den Käufern, überlassen bleiben. Nur in 34 Fällen musste eine besondere Qualifikation nachgewiesen werden, so bei den Gesundheitsberufen.

Neue Steuer

Faktisch wurde damit eine neue Steuer eingeführt, um die Finanznot des Staates zu mildern. Die Patentsteuer bildete den Einstieg für Preußen in die allgemeine Gewerbesteuer schon am 02.11.1810, die nach dem Abzug Napoleons 1813 sofort im Rheinland und Westfalen eingeführt werden konnte.

Hier ein Bescheid über die Patentsteuer für den Schustermeister Anton Selting aus der Gemeinde Ramsdorf im Departement Lippe des Jahres 1812:

Patentsteuer 1812, Departement Lippe


Königreich Westfalen

Von Anfgang 1809 an wurde auch im Königreich Westfalen die durch Gesetz vom 05.08.1808 eingeführte Patentsteuer erhoben, die sich im Königreich Westfalen von der französischen im Kaiserreich Frankreich in der Zahl der Gewerbeklassen und in der Forderung, daß der Gewerbetreibende für jeden ihm betriebenen Erwerbszweig ein besonderes Patent lösen mußte, unterschied. Sie wurde das Vorbild für die preußische Gewerbesteuer von 1810.