Amtsblatt G 1858 No.19 Verord.141: Unterschied zwischen den Versionen

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:: im Kreise Gumbinnen:
:: im Kreise Gumbinnen:
:::3) das Gut Schlappacken und das von demselben abgetrennte Kruggrundstück mit der Dorfschaft [http://gov.genealogy.net/KRAUCKKO14AO Schlappacken],
:::3) das Gut Schlappacken und das von demselben abgetrennte Kruggrundstück mit der Dorfschaft [http://gov.genealogy.net/KRAUCKKO14AO Schlappacken],
:::4) das köllmische Gut [[Berczienen]] mit der Dorfschaft [[Florkehmen]]
:::4) das köllmische Gut [http://gov.genealogy.net/BERNENKO14AP Berczienen] mit der Dorfschaft [[Florkehmen]]
:: im Kreise Pillkallen:
:: im Kreise Pillkallen:
:::5) das Krug- und Schmiedegrundstück Dörschkehmen mit dem selbständigen Gutsbezirk [[Dörschkehmen]],
:::5) das Krug- und Schmiedegrundstück Dörschkehmen mit dem selbständigen Gutsbezirk [[Dörschkehmen]],
: was hiermit bekanntgemacht wird. <ref name="AMT58_141">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.19, Verord. 141, S.96 {{MDZ|bsb10694637|144}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
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Version vom 19. Februar 2016, 06:39 Uhr

  • 3.5.1858, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.19, Verordnung 141
Die Vereinigung verschiedener Etablissements zu einem Kommunalverbande betr.
Auf Grund des §.1 des Gesetzes vom 14.April 1856 sind zu einem Kommunal-Verbande vereinigt worden,
im Kreise Angerburg:
1) das Abdeckerei-Etablissement Knobbenort mit der Dorfschaft gleichen Namens;
2) das von der Königl. Borker Forst abgezweigte Wolkus Mühlen-Etablissement mit der Dorfschaft Przerwanken;
im Kreise Gumbinnen:
3) das Gut Schlappacken und das von demselben abgetrennte Kruggrundstück mit der Dorfschaft Schlappacken,
4) das köllmische Gut Berczienen mit der Dorfschaft Florkehmen
im Kreise Pillkallen:
5) das Krug- und Schmiedegrundstück Dörschkehmen mit dem selbständigen Gutsbezirk Dörschkehmen,
was hiermit bekanntgemacht wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.19, Verord. 141, S.96 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums