Amtsbezirk Kehlen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.4 Kehlen im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Kehlen gehörten die Landgemeinden [[ | * Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.4 Kehlen im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Kehlen gehörten die Landgemeinden [[Kehlen (Kreis Angerburg)|Kehlen]] und der Gutsbezirk [[Gut Angerburg|Angerburg]]. Der erste Amtsvorsteher war der Grundbesitzer Hundsdörfer zu Kehlen. <ref>Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.240 {{MDZ|bsb11180220|274}}</ref> <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/angerbg/kehlen.htm</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 10. Februar 2016, 08:48 Uhr
- Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der Amtsbezirk Nr.4 Kehlen im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Kehlen gehörten die Landgemeinden Kehlen und der Gutsbezirk Angerburg. Der erste Amtsvorsteher war der Grundbesitzer Hundsdörfer zu Kehlen. [1] [2]
Fußnoten
- ↑ Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.240 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ http://www.territorial.de/ostp/angerbg/kehlen.htm