Glockenklang: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Glockenklang''' oder '''Glockenschlag''' bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr oder der Inhaber einer Kerrlichkeit das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.
Der '''Glockenklang''' oder '''Glockenschlag''' bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr oder der Inhaber einer Herrlichkeit das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.


In der Reichsstadt [[Aachen]] zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des [[Aachener Reich]]es, auch "'''Extra muros'''" genannt.
In der Reichsstadt [[Aachen]] zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des [[Aachener Reich]]es, auch "'''Extra muros'''" genannt.

Version vom 1. September 2006, 09:22 Uhr

Der Glockenklang oder Glockenschlag bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr oder der Inhaber einer Herrlichkeit das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.

In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des Aachener Reiches, auch "Extra muros" genannt.

In der Herrlichkeit Lembeck umfßte das Recht des Lockenschlagens des Hauses Lembeck mit 7 Kirchspielen die gesamte Herrlichkeit.