Glockenklang: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Glockenklang''' bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung. | Der '''Glockenklang''' oder '''Glockenschlag''' bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung. | ||
In der Reichsstadt [[Aachen]] zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des [[Aachener Reich]]es, auch "'''Extra muros'''" genannt. | In der Reichsstadt [[Aachen]] zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des [[Aachener Reich]]es, auch "'''Extra muros'''" genannt. | ||
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Version vom 1. September 2006, 09:11 Uhr
Der Glockenklang oder Glockenschlag bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.
In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des Aachener Reiches, auch "Extra muros" genannt.