Arbitrium: Unterschied zwischen den Versionen
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** Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892) | ** Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892) | ||
==Arbiter, Arbitrator== | |||
* Arbiter, Arbitrator ist ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. | |||
** Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768) | |||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] |
Version vom 31. August 2006, 10:42 Uhr
Arbitrium
- Arbitrium bedeutet vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch.
- Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
Arbiter, Arbitrator
- Arbiter, Arbitrator ist ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen.
- Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)