Arbitrium: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892))
 
(Arbiter, Arbitrator)
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* Arbitrium bedeutet vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch.
* Arbitrium bedeutet vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch.
** Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
** Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
==Arbiter, Arbitrator==
* Arbiter, Arbitrator ist ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen.
** Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 31. August 2006, 10:42 Uhr

Arbitrium

  • Arbitrium bedeutet vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch.
    • Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)

Arbiter, Arbitrator

  • Arbiter, Arbitrator ist ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen.
    • Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)