Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/009: Unterschied zwischen den Versionen
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Graf von Eberstein ist Zeuge. 1414 ist eine Frau Elße von Ryeppure, | Graf von Eberstein ist Zeuge. 1414 ist eine Frau Elße von Ryeppure, | ||
Conventfrau des Klosters. Aber trotzdem gab es bald Streitigkeiten. | |||
Schon 1415 den 10. August entscheidet Markgraf Bernhard I. von | Schon 1415 den 10. August entscheidet Markgraf Bernhard I. von | ||
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Kaiser Sigmund von Preßburg aus, den Markgrafen Bernhard I. | Kaiser Sigmund von Preßburg aus, den Markgrafen Bernhard I. | ||
von Baden in der Klagesache der | von Baden in der Klagesache der Äbtissin Erlymut von Weingarten | ||
zu Frauenalb gegen Sigfrid, Pfauen v. Rietpur und | zu Frauenalb gegen Sigfrid, Pfauen v. Rietpur und seine Brüder, wegen | ||
etlicher Gülten, die das Kloster an sie zu fordern habe, beide Teile | |||
vorzuladen und in der Sache zu entscheiden. Bereits am 9. August | vorzuladen und in der Sache zu entscheiden. Bereits am 9. August | ||
desselben Jahres 1430 entscheidet Markgraf Bernhard I. zwischen | desselben Jahres 1430 entscheidet Markgraf Bernhard I. zwischen | ||
dem Kloster Frauenalb und denen von Rüppurr: 20 Malter Roggen und | dem Kloster Frauenalb und denen von Rüppurr: 20 Malter Roggen und | ||
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man will, doch soll die Ablösung ¼ Jahr zuvor kund getan werden.
Diese Ablösung kam aber erst 1593, laut Rechnung.
Wegen der engen Beziehungen der Herren von Rüppurr zu Gottsau bekamen sie schon 1200 eine Familiengruft im Kloster, wo alle ihre Toten in ununterbrochener Reihenfolge beigesetzt sind, (Leichtlin, Geschichte von Gottsau, Seite 35.) und 1485 den 6. November beurkundet Stephanus, Bischof von Thermopylä, Generalvikar des Bischofs von Speier, die von ihm vorgenommene Einweihung der neuen aufgebauten Kapelle zwischen dem Chor und der Kirche im Kloster, nebst Altären, Glocken, Kirchengeräten zu Gottsau und am 9. November die neue Einweihung der Gruft der alten Edlen von Rüppurr. Wahrscheinlich würden Nachgrabungen, etwa unter der alten Reitbahn, von der es heißt, daß sie über der alten Kirche sei, lohnenswert sein.
1810 hatte Gottsau 13 Morgen Gärten und Hausplätze, 459 Morgen Acker, 419 Morgen Wiesen = 891 Morgen und 13 Pferde, 16 Ochsen, sieben Farren, 44 Kühe, 33 Stiere, 79 Jungvieh, 66 Schweine, 458 Schafe. – 127 Bewohner.
Neben dem Kloster Gottesau kommt 6. noch ein anderes in Betracht: Frauenalb. 1289 bekennt Ritter Gerhard von Ubstadt, daß die Töchter seiner Schwester, Gertrud, Adelheit und Mathilde ihre anererbten Güter dem Kloster Frauenalb geschenkt haben, darunter in Rietbure einen Hof mit Zubehör, mit Ausnahme einer bestimmten Wiese; die Fischerei daselbst; ebenso zwei Burgen, von Graben umzogen, den dritten Teil des Waldes mit allen Rechten. Herr Heinrich I., Graf von Eberstein ist Zeuge. 1414 ist eine Frau Elße von Ryeppure, Conventfrau des Klosters. Aber trotzdem gab es bald Streitigkeiten. Schon 1415 den 10. August entscheidet Markgraf Bernhard I. von Baden in Durlach zwischen der Äbtissin Erlymut[1] zu Frauenalb und zwischen Sigfrid, Pfauen von Rüppurr, ausstehender Korngilden wegen, die dem Kloster etviele Jahre auf den Gütern zu Rüppurr versessen und ausgestanden sind, das heißt nicht entrichtet worden waren, und dann auch von zwei Fuder Weins wegen, die der vorgenannte Sigfrid den Frauen zu Einsiedeln bei Bühl genommen und zu ihme gegriffen, das heißt sich angeeignet habe. Rüppurr muß zahlen, tut es aber nicht. Deshalb 1430 den 6. Februar beauftragt Kaiser Sigmund von Preßburg aus, den Markgrafen Bernhard I. von Baden in der Klagesache der Äbtissin Erlymut von Weingarten zu Frauenalb gegen Sigfrid, Pfauen v. Rietpur und seine Brüder, wegen etlicher Gülten, die das Kloster an sie zu fordern habe, beide Teile vorzuladen und in der Sache zu entscheiden. Bereits am 9. August desselben Jahres 1430 entscheidet Markgraf Bernhard I. zwischen dem Kloster Frauenalb und denen von Rüppurr: 20 Malter Roggen und
- ↑ GenWiki-Red.: „Erlymut“ gestrichen, Randvermerk „Erlinda“ (handschr. Ergänzung)