Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/038: Unterschied zwischen den Versionen
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sind christlich und größtenteils Liebhaber des göttlichen Wortes, so | sind christlich und größtenteils Liebhaber des göttlichen Wortes, so | ||
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der Pfarrer nicht Meister werden kann, obgleich er wachsam ist. In | der Pfarrer nicht Meister werden kann, obgleich er wachsam ist. In | ||
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Wohnsitz der Armut und der Lumperei, wo der Tochtermann | Wohnsitz der Armut und der Lumperei, wo der Tochtermann | ||
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Es mußte aber auch ihnen, wie den anderen, immer Nachlaß gewährt
werden.
Die Klagen über üble Lebensweise verstummen nicht. Hieß es 1765 von Wolfartsweier: es ist ein wohlgezogener Ort, die Leute sind christlich und größtenteils Liebhaber des göttlichen Wortes, so heißt es von Ripur: es ist eine sehr ungezogene Gemeinde, über die der Pfarrer nicht Meister werden kann, obgleich er wachsam ist. In etlichen Haushaltungen sind keine Bibeln, sie bekommen jetzt solche aus dem Almosen. 1804 lautet das Urteil noch schärfer: „Dieser ausgezeichnete Wohnsitz der Armut und der Lumperei, wo der Tochtermann des Schultheißen eine Wirtschaft hät, in der alle Sonntage bis morgens 2-3 Uhr gezecht, gespielt und getanzt wird usw.” – Glücklicherweise ist seitdem manches viel besser geworden, so daß ein bedeutender Fortschritt zu verzeichnen ist.
1783 am 23. Juli wurde von dem Markgrafen die Leibeigenschaft aufgehoben. 1788 heißt es darüber im Lagerbuch: Alle Ein- wohner sind bisher der Landesherrschaft mit der Leibeigenschaft verhaftet gewesen, da sie aber aufgehoben ist, so wurde es hier auch so gehalten. Dadurch wurde aufgehoben: der Abzugszoll, die Manumissionstaxe, das Landschaftsgeld, der Leibschilling, das Totfall- und Hauptrecht oder Besthaupt, soweit es nicht auf gewissen Gütern haftet, über die jederzeit bestimmte Träger bestellt sind. Am 13. April 1784 war die Gemeinde vorstellig geworden, das Totfallrecht auf ihren Höfen möge aufgehoben werden, aber es wurde nicht genehmigt.
1803 kam Rüppurr vom Amt Durlach zu dem Amt Karlsruhe.
Während der Napoleon'schen Kriege fanden wiederholt Truppendurchzüge und Einquartierungen statt, die nicht nur viele Lasten, sondern auch böse Beispiele mit sich brachten. Die Kriegsfronen waren auch für hier sehr drückend. So mußten am 5. Mai 1810 20 Pferde und fünf Wagen in Rastatt sein, am 7. Mai 16 Pferde und vier Wagen, am 8. Mai zwei Pferde und ein Wagen, am 9. Mai vier Pferde und ein Wagen, am 11. Mai ebenso, am 12. Mai zehn Pferde und zwei Wagen usw. Auf 1. Januar 1811 waren hier 47 Froner und 59 Pferde, im ganzen Bezirk 1026 Froner und 1613 Pferde, vier Taglöhner und zehn Kuhbauern. Wenn die Fuhren nicht pünktlich eintrafen, kam Strafe für die Vorgesetzten, und zwar nicht geringe. In Rußheim wurde der Bürgermeister sofort um zehn Reichstaler gestraft. Von einer Husarenpatrouille wurde in Teutschneureut am 28. August 1809 in einer Nacht verlangt und mitgenommen: 200 Zentner Heu und 75 Bund Stroh.
Ob und wie Rüppurr 1848 und 1849 beteiligt war, konnte nicht ermittelt werden. Es darf wohl angenommen werden, daß das